Beschluss des Schweizer Bundesrats: Zuwanderung aus der EU begrenzt

Die Entscheidung der Regierung, weniger EU-Bürger ins Land zu lassen, stößt auf Kritik und Unverständnis. Die Maßnahme erfolgt ohne wirtschaftliche Not.

Meine Berge, meine Sicht, mein Land: Blick über die Schweizer Berge. Bild: ap

Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton hat die Entscheidung der Schweiz, die Zuwanderung aus sämtlichen EU-Staaten für ein Jahr zu begrenzen, als „Verstoß“ gegen das bilaterale Abkommen zwischen Brüssel und Bern zur Personenfreizügigkeit kritisiert. „Die Maßnahmen der Schweizer Regierung widersprechen dem Abkommen, da sie zwischen unterschiedlichen Gruppen von Mitgliedstaaten unterscheiden“, erklärte Ashton.

Der Schweizer Bundesrat hatte am Mittwoch beschlossen, weniger fünfjährige Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen als im Vorjahr. Bis Mai 2014 können sich maximal 53.700 BürgerInnen aus den 17 alten EU-Staaten sowie 2.180 aus 8 neuen ost- und südosteuropäischen Mitgliedsländern in der Schweiz niederlassen und eine Arbeit annehmen. Für Bulgarien und Rumänien gelten noch Sonderregeln.

Eine derartige Begrenzung der Zuwanderung ist prinzipiell erlaubt durch die in dem Personenfreizügigkeitsabkommen enthaltene „Ventilklausel“. Allerdings darf die Klausel nur mit Zustimmung beider Seiten aktiviert werden und auch nur dann, wenn die Gesamtzahl der Aufenthaltsbewilligungen aus allen EU-Staaten in einem Jahr mindestens zehn Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen drei Jahre liegt.

„Doch dieser Grenzwert ist nach den Zahlen der EU nicht erreicht“, kritisierte Ashton. Die gegenteilige Behauptung der Schweizer Regierung beruhe auf einem „Rechentrick“. Die Schweiz hatte die Zahlen der 8 neuen und der 17 alten Mitgliedsstaaten separat aufgerechnet. Bereits im letzten Jahr hatte die Schweiz die Zuwanderung aus den acht neuen EU-Ländern gedeckelt. Die EU hatte dies als unzulässige Diskriminierung der Länder Osteuropas kritisiert.

Diskriminierung Osteuropas

Die jetzt erfolgte Ausweitung der Ventilklausel auf die 17 alten EU-Staaten sei „notwendig, um die Zuwanderung wirtschafts-und gesellschaftsverträglich zu gestalten“, erklärte der Bundesrat. Die Maßnahme erfolgte allerdings ohne wirtschaftliche Not. Von der Wirtschaftskrise in EU und Eurozone ist die Schweiz bislang verschont geblieben, die Arbeitslosenquote sank im März auf 3,2 Prozent. Die meisten Deutschen und anderen EU-StaatsbürgerInnen arbeiten durchweg in Berufen, in denen in der Schweiz ein großer Mangel an Arbeitskräften herrscht.

Die Zuwanderung hat allerdings vor allem in Zürich und anderen Großstädten zu einer sehr angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt geführt. Die rechtspopulistische Schweizer Volkspartei (SVP) lancierte kürzlich eine Volksinitiative „Gegen die Massenimmigration“. Einige Kommentare werteten den Beschluss des Bundesrates denn auch als „vorauseilenden Gehorsam“ gegenüber der SVP.

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