Bedingungen für Endlagerbeschluss: Auswahlgesetz auf der Kippe?

Scheitert der Neubeginn der Suche für ein Atommüllendlager? Bisher tut sich Umweltminister Peter Altmaier schwer, die Zusage einzuhalten.

Die 26 Castorbehälter aus Frankreich und England sollen nicht ins Zwischenlager Gorleben gehen. Bild: dpa

BERLIN taz | Scheitert der mühsam ausgehandelte Kompromiss von Bund und Ländern über den Neubeginn der Suche für ein Atommüllendlager? Unmittelbar bevor der Entwurf für das „Standort-Auswahlgesetz“ an diesem Freitag in den Bundestag eingebracht werden soll, schien das auf einmal wieder möglich. Von „neuen Bedingungen“ der Opposition schrieben Nachrichtenagenturen, das Gesetz stehe „auf der Kippe“, meldete Spiegel Online.

Tatsächlich gibt es in der Sache allerdings wenig Neues. SPD und Grüne haben im Wesentlichen wieder gefordert, was bei der Einigung vor einem Monat zugesagt worden war: Um den Eindruck einer Vorfestlegung zu vermeiden, sollen die 26 Castorbehälter, die Deutschland aus der Wiederaufbereitung in Frankreich und England zurücknehmen muss, nicht ins Zwischenlager Gorleben gehen, sondern an AKW-Standorte in Deutschland.

„Diese Verständigung ist einzuhalten“, sagte Ute Vogt (SPD), Jürgen Trittin (Grüne) drängte, das Aus für die Gorleben-Transporte müsse „rechtssicher festgestellt“ werden. Bisher tut sich Umweltminister Peter Altmaier (CDU) schwer damit, die Zusage einzuhalten. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben zwar Zustimmung signalisiert, einen Teil der Behälter aufzunehmen.

In beiden Ländern fordern SPD und Grüne aber, dass sich auch ein CDU-regiertes Land beteiligt – doch die mauern bislang. Zudem braucht die Bundesregierung für die Umsetzung des Plans die Zustimmung der Atomkonzerne. Auch wer die Kosten für Umbauten und zusätzliche Technik in den Zwischenlagern trägt, ist unklar.

Altmaier zeigte sich am Donnerstag dennoch zuversichtlich, das Problem wie geplant bis zum Juni zu lösen. „Ich werde im Stande sein, meinen Teil der Verpflichtungen einzuhalten“, sagte er. „Wir werden voraussichtlich drei Standorte benennen.“ Wie er die Zustimmung der Konzerne erreichen will, ließ er offen. Auch die Atomexpertin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, sagte, sie halte die Einigungschancen trotz offener Fragen für hoch.

Niedersachsen blockt ab

Neue Kritik gab es allein von Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne). Er hatte am Mittwoch erklärt, der im Gesetz vorgesehene Zeitplan sei „völlig unrealistisch und nicht zu halten“. Vorgesehen ist darin, die Entscheidung über den Endlagerstandort im Jahr 2031 zu fällen. Dem hatte bisher auch Niedersachsen zugestimmt.

Endgültig verabschiedet werden soll das Endlagergesetz am 5. Juli. Zuvor ist vom 31. Mai bis 2. Juni in Berlin ein öffentliches Forum geplant, bei dem Bürger Stellung nehmen können. Anmeldungen sind im Internet unter bmu.de möglich.

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