AfD-Stiftung bleibt auf dem Trockenen

Bisher erhält die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keine Staatsgelder. Nun legen Ampel und Union einen Gesetzentwurf vor, mit dem das so bleibt. Die Stiftung will klagen

Erika ­Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-­Erasmus-­Stiftung, muss nun um ihre Stiftung bangen Foto: Fo­to:­ Felix Zahn/photothek/imago

Von Konrad Litschko

Es war im Frühjahr ein klarer Auftrag des Bundesverfassungsgerichts: Der Bundestag müsse ein eigenes Gesetz vorlegen, um künftig die staatliche Finanzierung von parteinahen Stiftungen zu regeln. Vorausgegangen war die Weigerung, der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Staatsgelder zu überweisen. Nun lösten die Ampel-Parteien den Auftrag ein und einigten sich mit der Union auf einen Gesetzentwurf, der bereits am Freitag im Bundestag debattiert werden soll. Und welcher der Erasmus-Stiftung weiter Gelder verweigern würde. ­

Der Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, knüpft eine staatliche Stiftungsförderung an die Bedingung, dass die Parteien, die der Stiftung nahestehen, dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sein müssen. Schon das schließt die AfD aus, die erst seit 2017 und zwei Legislaturperioden im Bundestag sitzt. Zudem wird ein „aktives“ Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkerverständigung verlangt. Dem widersprächen nicht nur eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ der Stiftung, sondern auch entsprechende Veröffentlichungen oder das Mitwirken von Beschäftigten oder Beauftragten, die sich demokratiefeindlich betätigten, so der Gesetzentwurf.

Ob eine Stiftung letztlich verfassungsfeindlich agiert, soll das Bundesinnenministerium festlegen. In der Diskussion waren auch andere Instanzen, etwa die Bundestagspräsidentin. Die Ampel und Union kündigten nun eine Kommission an, die diese Frage noch mal klären werde. Zudem soll es bereits am Montag eine Expertenanhörung im Bundestag geben. Bis Ende November soll das Gesetz dann verabschiedet sein. Das muss es auch – denn kurz danach wird der Bundeshaushalt für 2024 beschlossen.

SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner erklärte, mit dem Gesetz regele man, „dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“. Ansgar Heveling (CDU) und Konstantin von Notz (Grüne) betonten auch die Rechtssicherheit, die nun für alle politischen Stiftungen geschaffen werde. FDP-Parlamentsgeschäftsführer Stephan Thomae verwies auf die „klaren Kriterien“, die es nun für eine verfassungstreue Arbeit der Stiftungen gebe. Dass sie eine solche zu leisten hätten, sei „selbstverständlich“.

Bisher erhalten die parteinahen Stiftungen über das Haushaltsgesetz ihre Gelder, wo keine konkreten Kriterien für die Förderung definiert waren. Die AfD-nahe Erasmus-Stiftung war bislang leer ausgegangen und hatte deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Karlsruhe forderte darauf ein gesondertes Parlamentsgesetz für die Stiftungsfinanzierung ein.

Laut Gesetzentwurf sollen die staatlichen Gelder nun im Verhältnis der Wahlergebnisse der vergangenen vier Bundestagswahlen auf die Stiftungen verteilt werden. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von einem Prozent der Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig vom Wahlergebnis erhält. Die Gesamthöhe der Stiftungsförderung wird weiter durch das Haushaltsgesetz festgelegt. Im aktuellen Jahr wurden die politischen Stiftungen von CDU, CSU, FDP, SPD, Linke und Grüne mit 697 Millionen Euro gefördert.

„Keine Steuermittel für ihre demokratie­feindliche Arbeit“

Johannes Fechner, SPD-Rechtsexperte

Erika Steinbach, Vorsitzende der AfD-nahen Erasmus-Stiftung, nannte den Gesetzentwurf eine „antidemokratische Unverfrorenheit“. Einziges Ziel sei es, ihre Stiftung von jeglicher Finanzierung auszuschließen. Das aber sei rechtlich nicht haltbar, das Gesetz werde „wieder vor Gericht landen“, so Steinbach zur taz.

Auch die Linke war anfangs in Gespräche zu dem Gesetzentwurf involviert. Linken-Innenexpertin Clara Bünger bedauerte, dass ihre Fraktion zwar um Expertise gefragt wurde, die Ampel und Union am Ende „aber nicht bereit waren, das Gesetz als starkes gemeinsames Signal aller fünf im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien einzubringen“. Das weitere Vorgehen der Linken hänge nun von den Beratungen des Gesetzes ab, so Bünger zur taz. Das Ansinnen des Vorhabens aber teile sie: „Der Schutz der Demokratie vor rechten Angriffen auf unsere Grundwerte muss oberstes Ziel des Stiftungsfinanzierungsgesetzes sein.“ Der Grüne von Notz erklärte, dass es schwierig sei, die Union und Linke für einen gemeinsamen Antrag zu gewinnen. Man hoffe aber auf eine breite demokratische Mehrheit für das Gesetz.