Erfolgreiches Dealerpärchen vor Gericht: Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?
Es war zuerst nur Gefälligkeit, um die Gäste ihrer…
Ursprünglich berichtete die taz unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?“ über einen Prozess gegen zwei Angeklagte, die mit Drogen gehandelt haben sollen. Die Berichterstattung gab indes Anlass für eine öffentliche Rüge des Presserats im Juni 2018, die wir hiermit publizieren.
Der Deutsche Presserat hat gegen die taz eine Rüge ausgesprochen. Die taz hatte am 14.12.2015 unter der Überschrift „Poppers? Und habt ihr Crystal Meth?“ über die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte von zwei Angeklagten berichtet, da diese für die Urteilsfindung und das Strafmaß relevant waren. Die Veröffentlichung von Details aus der Intimsphäre der Betroffenen in identifizierender Weise würde durch das öffentliche Berichterstattungsinteresse nicht gedeckt. Damit habe die Redaktion die presseethische Grenze zum Recht der Angeklagten auf informationelle Selbstbestimmung überschritten.
Leser*innenkommentare
Wu
Was ist das für ein seltsamer Artikel? Als würden Drogendealer ihre Waren nur aus Nächstenliebe bzw. Altruismus für beschaffen und verkaufen. 4,5 kg Crystal Meth zu Hause und keine Ahnung, was das mit dem Leben der Konsumenten macht? Peinlich tendenziöser Artikel.
tom cloud
@Wu ich schliesse mich dem kommentar von wu an. auch wenn ich das btmg 100%ig inaktzeptabel finde, crystal meth geht gar nicht. 4,5 kg davon reicht aus um 1000 leben zu zerstören. ein dealer trägt eine grosse verantwortung!
lions
"... ein dealer trägt eine grosse verantwortung!
Selbst wenn dieser meinte, er könne die Verantwortung tragen, er kann und soll es nicht, ist doch sein Geschäft für eine Moral untauglich.
Wu
@tom cloud Ja. Und ein Journalist auch.