Warnung vor Fracking-Folgen: Bierbrauer sorgen sich ums Bier
Trinkwasserbrunnen sollen gesetzlichen Schutz vor Fracking genießen. Das reiche jedoch nicht aus, warnt unter anderem Deutschlands Bierlobby.
BERLIN dpa | Bierbrauer und Mineralwasserhersteller warnen vor zu großen Risiken bei der gesetzlichen Regelung der Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten. „Es wäre völlig unverständlich, sollten die Brunnen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern in dem geplanten Gesetz weniger Schutz genießen als Trinkwasserbrunnen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
In Einzugsgebieten von Mineral- und Heilquellen, von Braubrunnen, für die Herstellung von Getränken sowie für die Trinkwasserversorgung und für die Lebensmittelherstellung müsse Fracking generell verboten werden.
Die Erklärung des Bündnisses zum Schutz von Wasser wird unter anderem von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, dem Brauerbund, Gelsenwasser und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen getragen. Umstritten sind besonders die Chemikalien, die zum Aufbrechen von gasführendem Gestein verwandt werden.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) wollen dem bisher weitgehend ungeregelten Umgang mit der umstrittenen unkonventionellen Gasförderung sehr enge Grenzen setzen. Die Regelungen für die konventionelle Gasförderung sollen verschärft werden.
„Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten“, betonen die Minister. Kritiker sehen in mehreren Detailvorschlägen aber zu große Schlupflöcher.
Leser*innenkommentare
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Jetzt kommt also auch der SPD der Anstand im Umgang mit unserer Umwelt abhanden.
Für was verhökern die da eigentlich die eine natürliche, unversehrte Umwelt?
Etwa für absichtliche Verunreinigungen von Erdreich und Wasservorkommen mit Chemiedeponien? Und natürlich für fette Konzern-Gewinne, die ins Ausland gehen? Wird hier jetzt gewissermaßen Ressourcen-Ausbeutung a la Afrika eingeführt?
§ 15 BNatSchG:
"(5) Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden .... sind."
und
"(1) ... Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen."
Was bitte an Fracking ist nicht vermeidbar? Weg damit!