Urteil zu Brandanschlag auf Synagoge: Ein Zeichen gegen Judenhass

Nach einem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge wurde ein 47-jähriger verurteilt. Der Richter geht von einem antisemitischen Motiv aus.

Einem Mann in gemusterter Strickjacke werden die Handschallen von einem Justizbeamten abgenommen

Dem Angeklagten werden im Landgericht Ulm die Handschellen abgenommen Foto: Stefan Puchner/dpa

Der Sachschaden war überschaubar, aber die Schockwirkung des Anschlags nicht zu unterschätzen. Im Sommer 2021 hatte ein Mann versucht, die Ulmer Synagoge mit Benzin zu entzünden. Jetzt hat das Landgericht Ulm ein deutliches Urteil gefällt: Zwei Jahre und neun Monate muss der 47-jährige Mann, der die Tat gestanden hat, ins Gefängnis. Wegen schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung.

Überwachungskameras zeigen, wie ein Mann mit Kapuze und weißen Turnschuhen einen Blech-Kanister mit Benzin an der Südwand der Synagoge ausschüttet und entzündet. Das Gebäude geriet dabei nicht in Brand. Ein Polizist konnte die Flammen mit einem Feuerlöscher löschen. Allerdings entstanden Brandflecken und ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere tausend Euro.

Der Rabbiner der Ulmer Synagoge, Shneur Trebnik, hatte vor Gericht über den weitaus größeren Schaden gesprochen: die Angst und Verunsicherung, die der Anschlag in der Gemeinde ausgelöst hatte.

Nach dem Anschlag hatte die Polizei Bilder der Überwachungskamera veröffentlicht, woraufhin die Ermittler viele Hinweise aus der Bevölkerung erhalten hatten. Bis sie den mutmaßlichen Täter festnehmen konnten, vergingen dennoch Monate.

Kein Zweifel an Schuldfähigkeit

Der zuvor in Ulm lebende Mann, den sie ermittelt hatten, war in die Türkei ausgereist. Und die lehnt die Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen ab. So musste die Staatsanwaltschaft mit einer Festnahme warten, bis der Mann im Juli vergangenen Jahres wieder nach Deutschland kam. Noch am Flughafen Stuttgart wurde er festgenommen.

Das Gericht hatte nach Aussagen von Freunden und Angehörigen über den psychischen Zustand des Mannes ein Gutachten erstellen lassen. Dieses lässt keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes. Laut Gutachten habe er mit der Tat ein Zeichen setzen wollen. Er habe sich viele Gedanken darüber gemacht, wie die Palästinenser, vor allem die Kinder, unter der Situation in Israel leiden. Das Feuer habe zeigen sollen, wie schnell „so etwas“ passieren könne. Aber jemandem schaden hätte er nicht gewollt.

Später im Verfahren hatte er versucht, sich zu entschuldigen, und behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem Gebäude um eine Synagoge handelt. Eine Einlassung, der weder Gericht noch Staatsanwaltschaft Glauben schenkte.

Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen plädiert. Der Angeklagte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt, obwohl er wusste, was ihm vorgeworfen wird. Auch seien die Ermittler bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Ulm auf keine weiteren Hinweise einer antisemitischen Einstellung gestoßen.

Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter sagte, bei der Urteilsbegründung: „Es war eine antisemitisch motivierte Tat.“ Das Urteil sei auch als Zeichen gegen Antisemitismus und Judenhass in Deutschland zu verstehen.

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