Menschenrechte in Aserbaidschan: Humbatowa kämpft um ihr Mandat

Der Menschenrechtsanwältin Shahla Humbatowa soll das Mandat entzogen werden. Die Aktivistin ist Preisträgerin des Preises für mutige Frauen.

Porträt Shahla Humbatowa

Die Aktivistin und Menschenrechtsanwältin Shahla Humbatowa Foto: US State Department

BERLIN taz | Wer sich in der Südkaukasusrepublik Aserbaidschan für Menschenrechte einsetzt, braucht Mut zum Risiko. Das ist auch im Fall von Shahla Humbatowa so. Die Juristin kämpft derzeit darum, nicht aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen werden. Das ist unter dem Langzeitherrscher Ilham Alijew ein probates Mittel, um unbequeme Ver­tei­di­ge­r*in­nen aus dem Verkehr zu ziehen.

Seit 2013 ist Shahla Humbatowa als Anwältin auf Menschenrechtsfragen spezialisiert. Als eine der wenigen Rechtsbeistände nimmt sie sich auch der Belange von Angehörigen der LGBTQ-Community an. 2019 geriet sie wegen ihres Mandanten Mehman Huseynow ins Visier der regierungstreuen Anwaltskammer. Der Menschenrechtsaktivist und Blogger saß zum damaligen Zeitpunkt hinter Gittern – unter anderem, weil er eine Kampagne gegen Korruption in der herrschenden Elite initiiert hatte.

Humbatowa machte Huseynows unmenschliche Haftbedingungen öffentlich. Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Die Gefängnisverwaltung beschuldigte sie, Falschinformationen verbreitet zu haben, der Zugang zu Huseynow war ihr fortan verwehrt. Gleichzeitig wurde die Anwaltskammer aktiv – mit dem Ziel, Humbatowas Ausschluss zu erwirken.

Dafür ließ sich das Gremium weitere absurde Anschuldigungen einfallen: So soll Humbatowa in einem Rechtsstreit ein gefälschtes Dokument vorgelegt und für acht Monate keine Mitgliedsbeiträge in Höhe von insgesamt umgerechnet 225 Euro an die Anwaltskammer abgeführt haben.

Anwältin hält das Verfahren für politisch motiviert

Obwohl sie die Außenstände beglichen habe, wie Humbatowa sagt, zog die Anwaltskammer vor Gericht. Anfang Februar fand dort eine Anhörung statt, begleitet von Versuchen, die Anwesenheit von Ver­tre­te­r*in­nen der US-Botschaft und einer EU-Delegation zu verhindern. Die Anwältin, die das ganze Verfahren für politisch motiviert hält, macht sich keine Illusionen: Sie gehe davon aus, dass das Gericht zugunsten der Anwaltskammer entscheiden werde, sagte sie dem Online-Nachrichtenportal oc-media. Das sei ja mehreren Men­schen­rechts­an­wäl­t*in­nen vor ihr auch schon passiert. Schließlich gehe es darum, Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­r*in­nen zu „neutralisieren“. Der nächste Termin ist für den 5. März angesetzt.

Aber es gibt auch immer wieder Lichtblicke. Im März 2020 war Humbatowa eine von zwölf Ge­win­ne­r*in­nen des Internationalen Preises für Frauen mit Mut, den das US-Außenministerium jährlich verleiht. Später sagte sie, sie sei in den USA für etwas geehrt worden, wofür sie in ihrem Land bestraft worden sei.

Doch auch wenn Humbatowa ihre Mitgliedschaft in der Anwaltskammer entzogen wird, ist das kein Grund für sie aufzugeben. Im Gegenteil, das sporne sie eher noch an. „Um Menschenrechte zu schützen, braucht man nicht Rechtsanwältin zu sein“, sagte sie 2020 in ­einem Interview mit der unabhängigen aserbaidschanischen Nachrichtenagentur ­turan.az. „Es reicht schon aus, die Bedeutung dieses Tuns zu erkennen.“

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