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... wie sähe die positiv Lösung aus?
Das Problem lässt sich nur durch eine Ökoabgabe (analog zur Mehrwertsteuer) und einem Ökobonus pro BundesbürgerIn lösen.
Dabei werden die Ökoabgaben von den Unternehmen so behandelt wie bei der Mehrwertsteuer - mit Verrechnung der Vorsteuer auf die MwSt-Zahllast.
Denn alle Steuern und Abgaben sind in den Verkaufs- bzw. Einkaufspreisen enthalten.
Diese Vorgehensweise mit Rückvergütung der eingenommenen Ökoabgaben pro Kopf an die BügerInnen (z. B. über die persönliche Steueridentnummer) ermöglicht EFFIZIENZ in der Werschöpfungskette - ohne störende Bürokratie - und ist für die Kaufkraft der BürgerInnen neutral, da jeder® BürgerIn den gleich hohen Öko-Bonus erhält (Stichwort: Äquivalenz). Durch die Reduktion des Ressourcenverbrauchs wird auch dem umweltpolitischen Ziel der SUFFIZIENZ entsprochen.
Wenn diese Ausnahmen zur EEG-Umlage nur gemacht werden, damit diese Betriebe gegenüber internationalen Mitbewerbern benachteiligt werden, wieso werden stattdessen nicht Strafzölle für den Import solcher Waren erhoben?
Eine Studie zu Einstellungen bei der Polizei legt jetzt den Abschlussbericht vor. Studienleiterin Anja Schiemann über überraschend positive Befunde – und einige Problembereiche.
Kommentar Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ein produziertes Negativ-Beispiel
Der Fall des Bremerhavener Eiswerks stellt nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz infrage. Aber er zeigt, dass die von Schwarz-Geld bestimmten Ausnahmen unsinnige Profiteure und unsägliche Härten erzeugen.
Nein, der Fall des Bremerhavener Eiswerks stellt nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich infrage. Und auch dass sie die Umlage bezahlen müssen, wäre nicht ungerecht, wenn nicht andere davon befreit wären. Die Ursache der Ungerechtigkeit ist aber nicht die korrekte Rubrizierung des Eisproduzenten: Dass das Werk, den internationalen Standards entsprechend, nicht als produzierendes Unternehmen klassifiziert wird, sondern als Unternehmen, dass seine Kunden mit Energie versorgt – im Zustand von Kälte eben, das ist schon okay.
Denn wo man da die Grenze zieht, ist selbstverständlich eine willkürliche Entscheidung: Physikalisch könnten auch Bäcker oder Gemüsehändler als Energieversorger bezeichnet werden. Aber genau deshalb werden ja Konventionen und internationale Klassifikationen ersonnen, denen auch das Statistische Bundesamt folgt. Und die für die Gesetzgebung maßgeblich sind.
Die Härte für die Bremerhavener ergibt sich nicht aus der Definition. Sie ergibt sich daraus, dass sich die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht, wie beispielsweise Luxemburg, die Mühe gemacht hat, Ausnahmetatbestände sachlich begründet und mit entsprechenden Auflagen zu formulieren. Stattdessen gibt es eine Pauschalregelung, in deren Folge die Zahl der Begünstigten explodiert, und Zeitungen und Banken sich aus der Finanzierung der Energiewende stehlen können – während ein paar Unternehmen besonders benachteiligt werden: Sie fallen, wie die Bremerhavener Eiswerke, durchs Raster, obwohl sachlich alles für ihre Befreiung spräche.
Auf EU-Ebene hat man die Ungerechtigkeit dieser verdeckten Subvention schon bemerkt, und wahrscheinlich wird sie von der Kommission kassiert, nach der Wahl. Bis dahin aber dienen der schwarz-gelben Koalition die von ihr selbst produzierten Negativ-Beispiele dazu, die nach Fukushima vielleicht allzu hitzige Stimmung für die Energiewende abzukühlen.
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Kommentar von
Benno Schirrmeister
Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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Benno Schirrmeister