Farbaktion am Brandenburger Tor: Bewährungsstrafen für Aktivisten

Klimaaktivisten besprühten im Spätsommer vergangenen Jahres das Brandenburger Tor mit orangener Farbe. Nun gibt es ein erstes Urteil.

Man sieht das Brandeburger Tor mit orangenen Flecken.

Im September 2023 färbte die Letzte Generation die Säulen des Denkmals Foto: Paul Zinken

BERLIN taz | Sie wollten auf die Klimakrise aufmerksam machen, am Ende ging es um Sandstein. Am Dienstag hat das Amtsgericht Tiergarten das erste Urteil zur Farbaktion der Letzten Generation am Brandenburger Tor im September 2023 gefällt. Regina S. (22), Lennart W. (28) und Winfried L. (64) wurden wegen Sachbeschädigung zu je acht Monaten Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Gemeinsam mit elf weiteren Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen hatten die drei Angeklagten das Wahrzeichen mit Farbe aus Feuerlöschern besprüht. Im März war ein erster Strafprozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte gescheitert. Zum Auftakt des aktuellen Verfahrens bekannten sich alle Angeklagten zu ihrer Tat und erklärten ihre Motive.

„Es ist schon ein wenig absurd, dass wir jetzt hier vor Gericht stehen und angeklagt werden, weil wir auf die Grund- und Menschenrechtsverletzungen der Bundesregierung aufmerksam gemacht haben“, erklärte die Medizinstudentin Regina S. mit Farbklecksen auf der Hose. Der Ton: Letzte-Generation-Orange.

Dabei zeigt auch dieser Prozess, dass die Ak­ti­vis­t*in­nen den Konflikt des zivilen Ungehorsams nicht lösen können: Die Aktion ist interessanter als ihr Motiv. Daher hörten sich etwa 30 Zu­schaue­r*in­nen und ein Dutzend Pres­se­ver­tre­te­r*in­nen Details zu offenporigem Sandstein und wasserunlöslicher Farbe an.

Wandfarbe für Brandenburger Tor

Im Fokus stand, wie die beauftragte Reinigungsfirma die Farbe vom Denkmal entfernte (Wasserdampf und Paste), wie hoch der Graffitischutz an den Säulen ist (2,5 Meter) und welche Art von Farbe die Ak­ti­vis­t*in­nen benutzen (Wand- und Deckenfarbe, mindere Qualität). In der Hauptverhandlung wurde unter anderem eine Mitarbeiterin einer Restaurierungsfirma vernommen, die sich mit der Instandhaltung des Brandenburger Tors beschäftigt.

Bei der Aktion im Spätsommer war ein Sachschaden von 110.000 Euro entstanden, besonders das Gerüst, das bei der Reinigung verwendet worden war, um an die oberen gefärbten Stellen zu gelangen, habe die Kosten angehoben.

Die Verteidigung zweifelt die Art der Reinigung und die damit verursachten Kosten an. Im noch feuchten Zustand hätte die Reinigungsfirma die Farbe rückstandslos entfernen können, wartete jedoch bis zum folgenden Montag, um eine Hebebühne heranzuschaffen, da am Sonntag keine zur Verfügung gestanden habe. Im getrockneten Zustand war das Entfernen mühsamer und somit auch teurer.

Wiederholte Aktion im November

Ähnliches war nach einer weiteren Aktion im November passiert, als Ak­ti­vis­t*in­nen zwei Säulen mit Farbe bemalten. Mitarbeitende der Reinigungsfirma waren aufgrund der Farbaktion im September weiterhin vor Ort und konnten die feuchte orange Farbe entfernen.

Das Urteil will die Letzte Generation nicht kommentarlos hinnehmen, sie ruft für Mittwochabend zu einer Solidaritätskundgebung auf und kehrt zum Tatort zurück: dem Brandenburger Tor.

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