Das ändert sich im April: Gas teurer, Kiffen legal

Cannabis, Elterngeld, Energie, Studi-Ticket: Zum Monatsbeginn treten einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was ändert sich? Ein Überblick.

Eine Frau mit einer Wolfsmaske und langen grünen Fingernägeln zieht an einem Joint.

Kiffer feiern die Legalisierung am Brandenburger Tor Foto: Ebrahim Noroozi/ap

BERLIN dpa | Nein, das ist kein Aprilscherz: Für Gas und Fernwärme gilt seit dem 1. April wieder der normale Mehrwertsteuersatz und Kiffen ist legal. Was sich sonst noch im April ändert – eine Übersicht:

Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Ab dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis für Erwachsene in begrenzten Mengen legal. Erlaubt ist für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind ab sofort drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum ist unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Deutschlandticket für Studierende

Studierende vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Berufsorientierungspraktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.