Wohlleben-Aussage im NSU-Prozess: Keine Ahnung, keine Schuld

Der Angeklagte bestreitet, die Mordwaffe besorgt zu haben. Von der Terrorserie seiner Freunde habe er erst aus Medienberichten erfahren.

Porträt Wohlleben

Der Angeklagte Ralf Wohlleben im Gericht. Foto: reuters

MÜNCHEN rtr | Im NSU-Prozess hat der Angeklagte Ralf Wohlleben eine Unterstützung der Mordserie der rechtsextremen Gruppe bestritten. Er habe den Wunsch seines mittlerweile verstorbenen Bekannten Uwe Böhnhardt nach Beschaffung einer Schusswaffe zurückgewiesen und nicht ausgeführt, sagte der frühere Thüringer NPD-Funktionär am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München.

„Ich wollte keine Waffe besorgen“, sagte Wohlleben. Er wies auch Aussagen von zwei Mitangeklagten zurück, er habe sie beauftragt, Pistolen zu beschaffen. „Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele lehne ich ab“, sagte Wohlleben, der wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft sitzt.

Mit seiner Aussage brach Wohleben wie zuletzt auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sein Schweigen in dem Prozess, der seit Mai 2013 andauert. Die Bundesanwaltschaft bezeichnet Zschäpe als einziges überlebendes Mitglied der Gruppe, die unter der Bezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bekannt wurde.

Zschäpe hatte vergangene Woche von ihrem Anwalt eine ausführliche Erklärung verlesen lassen und darin jede Beteiligung an den Morden bestritten. Ihre Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die sich bei ihrer Enttarnung umbrachten, hätten die Taten allein begangen und ihr jeweils erst im Nachhinein davon berichtet.

Wohlleben sagte, er habe von den Verbrechen der beiden Männer erst aus den Medien erfahren. „Es war mir unvorstellbar, dass die beiden dazu imstande gewesen sind.“ Den Opfern und ihren Angehörigen gelte sein Mitgefühl.

Den Ermittlungen zufolge ermordete die Gruppe binnen zehn Jahren neun Männer griechischer und türkischer Abstammung sowie eine Polizistin. Außerdem soll die Gruppe Bombenanschläge und Raubüberfälle begangen haben.

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