"Heikle Fragen für die Öko-Linke" von Barbara Dribbusch am 15.01.2019 Ein unsäglicher Kommentar für eine ebenfalls "Öko-Linke". - Die Eingangsbehauptung ist nicht neu - aber trotzdem nicht richtig! Diesbezüglich gibt es auch andere Beispiele - so am Gleisdreieck z. B. oder klassenkämpferisch auch im Grunewald - Die Grundlage für den Erhalt des Tempelhofer Feldes war im Mai 2014 ein legaler Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit! - In der Zwischenzeit hatte es auf Grundlage des Tempelhofer-Feld Gesetzes einen zweijährigen Entwickungs- und Pflege Plan Verfahren gegeben. Aufgesetzt darauf wird zurzeit die Umsetzung angewendet! - Wenn man ein Thema kommentiert, sollte man sich auf die Thematik schon tiefer befasst haben, Frau Dribbusch!!!! Gruß Hans-Ulrich Steffen (Diplom-Geograph)
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Hans-Ulrich Steffen
"Heikle Fragen für die Öko-Linke" von Barbara Dribbusch am 15.01.2019
- Für eine ebenfalls als "Öko-Linke" zu vermutende Kommentarin ein enttäuschender Beitrag. Auf diesen Vorwurf wurde bereits in der Anfangsphase des Vorhabens mit unterschiedlichen Meinungen debattiert.
- Für den Genuss eines nahen Grüns gibt es auch andere Beispiele: Gleisdreieck, Grunewald. Dieser Vorteil ist doch nicht zu verurteilen!
- Für den Erhalt des Tempelhofer Feldes gab es im Mai 2014 übrigens einen erfolgreichen Volksentscheid
- Als ebenfalls Öko-Linke ist eine Verurteilung dieses Volksentscheids doch sehr befremdlich!
- Mittlerweile gibt es nach einem zweijährigen Entwicklungs- und Pflege Plan Verfahren auch die Verwirklichung komkrter Projekte auf dem Feld!
- Neben den dortigen Freizeitmöglichkeiten gibt es Übrigens auch den wertvollen Naturscutz für Feldlerchen, Trockengrasflächen und Zauneidechsen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Steffen
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