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Die Sterblichkeit von Schwangeren ist in den USA genau dort am höchsten, wo die strengsten Abtreibungsgesetze existieren. Das ist, wohin die sogenannten "Lebensschützer" hierzulande auch hin wollen.
Diese "Protestierer*innen für das Leben" sind Fanatiker. Fanatismus ist in keiner Situation des Lebens respektabel - in KEINER!! Und diese hier sind gar obendrein noch heuchlerisch: Auf Nächstenliebe hat jeder Mensch Anspruch. Abstoßend sowas!
100% mit Frau Opitz einverstanden, vielen Dank für die Kontextualisierung
Bin mal gespannt, welche Auswirkungen der Bürgersteigbelästigungsparagraf in Zukunft auch auch auf jetzt jubelnde Unterstützergruppen hat. Da könnte noch manche Protesttruppe im politischen Spektrum betroffen sein.
"Das wurde als angeblich historischer Kompromiss verkauft, der aber mit der Selbstbestimmung von Schwangeren herzlich wenig zu tun hat."
Das hat sehr viel mit der Selbstbestimmung von Schwangeren zu tun. Vorher waren Abtreibungen nämlich generell verboten, und, wie man in den USA sieht, ist das immer noch etwas, was auch heutzutage noch passieren kann. Ich verstehe nicht, warum dieser historische Kompromiss immer und immer wieder so schlecht geredet wird.
"Teilweise müssen Schwangere 200 Kilometer weit fahren, um ihre Schwangerschaft abbrechen zu können. Vielen Beratungsstellen mangelt es zudem an Geld, was sich auf die Qualität der Beratung auswirkt."
Das ist richtig und problematisch, hat aber wenig mit der Frage nach der Straffreiheit von Abtreibung zu tun. Die Bedingungen sind in diesem Bereich seit Jahrzehnten konstant und das Angebot an Abtreibungen sinkt trotzdem. Das spricht doch dafür, dass die Problematiken nicht so direkt miteinander zusammenhängen, wie oft postuliert wird.
"Es ist gut, dass die Koalition bis zum Sommer das Gesetz zur Gehsteigbelästigung verabschieden will."
Immerhin hier stimme ich der Kolumnistin völlig zu.
Ich sehe das erheblich allgemeiner: jede Belästigung durch Ideologen vor öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Einrichtungen sollte unterbunden werden, heutzutage gibt es genügend andere Wege der Kommunikation. Meinungs- und Pressefreiheit ist das eine, ungewollte Konfrontation/Belästigung/Agitation im öffentlichen Raum das andere. Ich denke da z.B. an die "Drücker-Kolonnen" mancher NGOs vor Bahnhöfen. (wenigstens die Bibel-Leute sind hier in Bremen zwar allgegenwärtig aber absolut zurückhaltend).
Und ganz konkret: würde ich als Frau in dieser Situation so angegangen von diesen ..., würde mich das in meiner Entscheidung nur bestärken - also im Sinne der ... ist das kontraproduktiv!
Religiöse Faschisten und Mittelalterfans sind ja besessen von der Frage, was andere Leute mit ihren Körpern treiben, mit ihrem Eigentum anstellen oder in freier Rede äußern.
@Kalle Schönfeld Vor Allem dann, wenn sie vom Thema entweder keine Ahnung haben und die Folgen ihres Machtanspruchs nicht tragen müssen.
Mit Menschenrechten für das geborene Leben haben die das auch nicht so.
Drei Jahre lang erhielten 122 Personen Geld, einfach so. Zwei von ihnen ziehen jetzt ein erstes Fazit. Doch das Konzept wird zunehmend kritisiert.
Belästigungen durch Abtreibungsgegner: Gegen den Walk of Shame
Die Ampelkoalition will Belästigungen vor Abtreibungs-Einrichtungen unter Strafe stellen. Im Koalitionsvertrag hatte sie aber deutlich mehr versprochen.
Abtreibungsgegner unterwegs in Berlin im Juni 2023 Foto: Florian Boillot
Endlich passiert mal etwas in Sachen reproduktiver Gerechtigkeit. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur sogenannten Gehsteigbelästigung beschlossen. Künftig sollen Abtreibungsgegner_innen, die vor Beratungsstellen, Praxen und Krankenhäusern den reibungslosen Ablauf einer Beratung oder eines Abbruchs beeinträchtigen, mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Gut so. Fundis sollten nichts zu sagen haben – erst recht nicht, wenn es um den Uterus geht. Allein Schwangere sollten entscheiden, ob und wie sie abtreiben sowie ob sie sich überhaupt beraten lassen wollen oder nicht.
All das hat in Deutschland nämlich noch immer enge Grenzen: Wer straffrei abtreiben möchte, muss das in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen tun, sich zuvor beraten lassen und zwischen dem Beratungstermin und dem Abbruch drei Tage vergehen lassen. Sonst ist der Abbruch laut Paragraf 218 Strafgesetzbuch eine Straftat.
Das wurde als angeblich historischer Kompromiss verkauft, der aber mit der Selbstbestimmung von Schwangeren herzlich wenig zu tun hat. Momentan berät eine Kommission darüber, inwiefern Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden können. Das ist neben der Abschaffung des Paragrafen 219 a, also dem Paragrafen, der das Informieren über Abbrüche kriminalisierte, eine der wenigen Vereinbarungen in diesem Bereich, die bislang von der Koalition umgesetzt wurde.
Teilweise müssen Schwangere 200 Kilometer weit fahren, um ihre Schwangerschaft abbrechen zu können. Vielen Beratungsstellen mangelt es zudem an Geld, was sich auf die Qualität der Beratung auswirkt. Dabei ist im Koalitionsvertrag sowohl eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen als auch die Versorgungssicherheit von Abbrüchen vereinbart worden.
Es ist gut, dass die Koalition bis zum Sommer das Gesetz zur Gehsteigbelästigung verabschieden will. Was sie in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, geht allerdings deutlich weiter. Um diese Ziele umzusetzen, bleibt immer weniger Zeit.
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Schwerpunkt Abtreibung
Kommentar von
Nicole Opitz
Redakteurin
Seit 2019 bei der taz. Gerade als Genderredakteurin im Inland. Interessiert sich vor allem für Feminismus, Gesundheit & soziale Ungleichheit.
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