Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Hilfe zum Suizid wäre erlaubt

Vor der Sommerpause soll der Bundestag zur Sterbehilfe entscheiden. Nun haben sich zwei überparteiliche Gruppen auf einen Entwurf geeinigt.

Renate Künast (Grüne), Helge Lindh (SPD) und Katrin Helling-Plahr (FDP) stellen die Initiative vor Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz | Zwei Abgeordnetengruppen haben am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgestellt. Der Entwurf liegt der taz vor. Darin vorgesehen ist die Betreuung von suizidwilligen Personen durch ärztliche Beratung. „Hilfe zur eigenhändigen Selbsttötung“ wäre damit straffrei und erlaubt. „Hilfe zur Selbsttötung sollte nicht bestraft, sondern mit Respekt behandelt werden“, betont Katrin Helling-Plahr von der FDP. „Wir stellen uns entschlossen an die Seite all jener, die ihr eigenes Lebensende nach ihren Vorstellungen für sie würdevoll gestalten möchten.“

In Ausnahmefällen dürfen laut Gesetzentwurf Erwachsene auch ohne Beratung Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten bekommen. Etwa bei einer „nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung“. In jedem Fall muss die suizidwillige Person „in einem existenziellen Leidenszustand mit anhaltenden Symptomen“ sein. Ist sich die Ärztin bei der Beratung nicht sicher, soll es möglich sein, eine zweite ärztliche Meinung heranzuziehen.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Länder ihre Beratungsangebote ausbauen und sui­zidwillige Personen „unverzüglich“ zu beraten seien.

Till Steffen (Grüne) begründet die verpflichtende ärztliche Beratung am Dienstagmorgen damit, dass man sich „am Konzept der Schwangerschaftskonfliktberatung“ orientiert habe, „weil das ein Konzept ist, das gut funktioniert“.

Mit dem Entwurf reagieren die beiden Abgeordnetengruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren, das ein pauschales Verbot von ­Sui­zid­assistenz gekippt hatte. Lediglich Politiker_innen von AfD und Union waren nicht Teil der Abgeordnetengruppen.

Mit dem Zusammenlegen der beiden liberalen Abgeordnetengruppen liegen dem Bundestag noch vor der Sommerpause zwei Entwürfe vor, über die abgestimmt werden kann – vermutlich ohne Fraktionszwang. Der andere Gesetzentwurf aus der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) will Sterbehilfe über das Strafrecht regeln. Nina Scheer (SPD) sagte am Dienstag, dass sie diesen Vorschlag als verfassungswidrig einschätze.

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