Kommentar Bundeswehreinsatz im Inland: Ein schäbiges Schauspiel

Im Namen des Kampfs gegen den Terror soll der Boden für künftige Einsätze der Bundeswehr im Innern bereitet werden. Warnende Stimmen fehlen.

Ursula von der Leyen vor einem Panzer

Verteidigungsministerin von der Leyen bei einem Besuch einer Panzerbrigade in Torgelow Foto: dpa

Das bislang Undenkbare denkbar machen – das ist der eigentliche Zweck der Übung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Innenminister Thomas de Mai­zière. Im Namen des Kampfs gegen den Terror bereiten sie den Boden, um künftig die Bundeswehr auch ohne Grundgesetzänderung unterhalb der Schwelle des Staatsnotstands militärisch im Inland einsetzen zu können. Dass der grüne Ministerpräsident und bekennende Schwarz-Grün-Befürworter Winfried Kretschmann bei diesem Schmierenstück mitspielt, verwundert zwar nicht, bleibt aber trotzdem empörend.

Mit der Rückendeckung von Kanzlerin Angela Merkel wollen von der Leyen und de Maizière jetzt offensiv den Interpretationsspielraum bei der Auslegung des Grundgesetzes nutzen, den das Bundesverfassungsgericht 2012 eröffnet hat. Das nicht abwegige Kalkül ist, dass die Karlsruher Richter der Bundesregierung schon nicht in die Parade fahren werden.

Es ist das gleiche schäbige Schauspiel, das schon in den Jahren nach der Wiedervereinigung aufgeführt wurde, um Out-of-Area-Einsätze der Bundeswehr wider den Wortlaut des Grundgesetzes möglich zu machen. Auch damals fehlte es an einer verfassungsändernden Mehrheit im Bundestag, also passte die Kohl-Regierung sukzessive – und von Karlsruhe sanktioniert – die Verfassungspraxis den „neuen Realitäten“ an. Genauso macht es nun die Merkel-Regierung – mit gerademal leichtem Murren der SPD-Minister.

Deutschland ist einer der wenigen Staaten weltweit, die sich einer strikten Trennung von Militär und Polizei verschrieben haben. Aus guten historischen Gründen sind die innerstaatlichen Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr stark limitiert. Die Terrorbekämpfung im Innern sollte eine polizeiliche Aufgabe bleiben.

Aus guten Gründen ist die Rolle der Bundeswehr bisher limitiert

Als die Große Koalition 1968 mit den Notstandsgesetzen den Einsatz der Bundeswehr im Innern grundsätzlich ermöglichte, gab es einen großen gesellschaftlichen Aufschrei. Dabei ging es seinerzeit „nur“ um den extremen Ausnahmefall des Staatsnotstands. Doch zu nah war noch die Zeit des Nationalsozialismus, zu präsent auch die unrühmliche Rolle, die die Reichswehr in der Weimarer Republik gespielt hatte. Inzwischen ist die Erinnerung verblasst. Heutzutage gibt es keine Demokratiebewegung, keine große außerparlamentarische Opposition, keinen Heinrich Böll, keinen Ernst Bloch und keinen Helmut Gollwitzer, die vor der Gefahr einer inneren Militarisierung warnen. Sie fehlen.

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Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Buchveröffentlichungen (u.a. „Endstation Rücktritt!? Warum deutsche Politiker einpacken“, Bouvier Verlag, 2011). Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft.

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