Österreich setzt auf Massenausweisung: 50.000 Abschiebungen geplant
Österreich bereitet nun auch Abschiebungen im großen Stil vor. Zehntausende Flüchtlinge sollen in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.
WIEN dpa | Die Regierung Österreichs will bis 2019 mindestens 50.000 Flüchtlinge zurück in deren Heimat bringen. Geplant seien Schnellverfahren, Auslieferungsabkommen sowie zusätzliche Abschiebeflüge, meldete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag. „Viele Länder verschärfen jetzt ihre Gangart. Wir haben in Europa eine Kettenreaktion der Vernunft in Gang gesetzt“, erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dazu. Wien hatte jüngst beschlossen, dass eine Obergrenze von 37.500 Asylbewerbern in diesem Jahr nicht überschritten werden solle.
„Im Zeitraum 2016 bis 2019 kann von einem Zielwert von mindestens 50.000 Außerlandesbringungen ausgegangen werden“, teilte das Innenministerium in Wien mit. Um diese Zahl zu erreichen, soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitert werden um die Länder Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, die Mongolei und Ghana. Asylanträge von Personen aus diesen Ländern sollten in einem Schnellverfahren bearbeitet werden.
Ausgebaut werden sollen Charter-Abschiebeflüge, die Rückkehrberatung und Anreize zur freiwilligen Ausreise. „Wir gehören jetzt schon zu den Ländern mit den meisten Außerlandesbringungen. Wir werden aber die Schlagzahl noch weiter erhöhen. Und den steigenden Trend noch ausbauen“, erklärte die Innenministerin. „Und wir prüfen unter anderem den Einsatz der Hercules-Maschinen des Bundesheers für Abschiebungen – um nur zwei Punkte herauszustreichen.“
Schwedens Innenminister Anders Ygeman hatte nach Berichten vom Donnerstag angekündigt, dass Polizei und Migrationsbehörde sich auf die Ausweisung von bis zu 45 Prozent der im vergangenen Jahr 160.000 angekommenen Asylbewerber vorbereiten sollten. Die Rede ist von bis zu 80.000 Menschen. Allerdings wird erwartet, dass sich die Massenausweisung über Jahre hinzieht – auch aus juristischen Gründen.
Betroffene könnten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wenden. Das Gericht sei auf eine mögliche Welle von Grundrechtsbeschwerden von Asylbewerbern und Migranten vorbereitet, hatte Gerichtshofspräsident Guido Raimondi erklärt. Die Menschenrechtskonvention untersage Massenabschiebungen, Einzelfallentscheidungen aber nicht. „Es gibt kein Grundrecht auf den Verbleib in einem Land“, sagte der Präsident.
Leser*innenkommentare
TazTiz
These: die aufgrund der Konjunktur und guten Wirtschaftslage darniederliegende Sozialindustrie braucht neues "Substrat" oder frischen "Rohstoff" in Mitteleuropa. und die Industrie neue Kunden und aber auch preiswerte Arbeitskräfte. Unter dem Deckmantel der Menschenfreundlichkeit werden dafür tausende Menschen übers Meer gelockt.
Und jetzt passt ein Großteil der Ankömmlinge gar nicht in das Hilfesystem. Nun wird abgeschoben ... aber vorher wird noch verdient.
Zynische und gut getarnte Menschenverachtung. Die Migrationbegehrenden interessieren dabei am wenigsten. Mit denen kann man es ja machen.
Warum keine ehrliche Einwanderung zulassen? stattdessen dieses verlogene "Proasyl"und "Welcome" Getue ...
Herbert Priess
Andere Länder zeigen wie es geht ohne gegen irgendwelche Völkerrechtlichen Vorgaben zu verstoßen. Ja, ich würde es befürworten wenn DL ähnlich handeln würde. Aber das liegt noch in der Zukunft. Erst wenn nichts mehr geht rudert MM zurück. Heute hat Mutti Merkel gesagt, sie erwarte, dass die "Syrer" wieder in ihre Heimat zurückkehren wenn dort Frieden herrscht. Wer definiert den Begriff "Frieden"? So wie wir ihn noch in DL haben? Flüchtlingen helfen JA, Wirtschaftsflüchtlinge helfen? NEIN! Abschiebung tut Not. Platz schaffen für Menschen die wirklich bedürftig sind. Die 80% junge Männer gehören nicht dazu.
Mittelspurschleichix
Zu den 80% Prozent jungen Männern empfehle ich ihnen mal in die Zahlen vom Bundesamt für Migration (stehen weiter untem im Artikel)
http://www.bildblog.de/73416/wie-falsche-bilder-von-fluechtlingen-entstehen/
und den Bericht eines Arztes einer Erstaufnahmeeinrichtung:
https://www.facebook.com/raphaele.lindemann/posts/1129635500380936
Und ob die anderen Länder gegen völkerrechtliche Vorgaben verstoßen muss tatsächlich erstmal der europäische Gerichtshof entscheiden. (Und wie es aussieht tun sie es eben doch!)