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Das Urteil hebt den generellen Ausschussgrund Schwul auf und macht klar, dass es um Risikoverhalten geht. Wie kommt der Autot zu seiner abenteuerlichen Auslegung des Gesetzes?
Dann sollten nur noch zolibatär lebende Nonnen und Priester als Blutspender akzeptiert werden.
Das ist schlicht und einfach Quatsch.
Nachdem man aus den Skandalen der 80er Jahre die richtigen Konsequenzen gezogen hat, beträgt das Risiko derzeit, sich in Deutschland an Blutprodukten V zu infizieren 1:4300000. Diese Maßnahmen waren u.a. reihenweise modernste Tests und konsequenter Ausschluss von Risikogruppen.
Dass dieser Ausschluss pauschal ist und eine Holzhammermethode darstellt, mag man unbefriedigend finden. Etwas Feintuning wäre da wünschenswert. Aber einen Königsweg, der eine weiterhin hohe (oder erhöhte) Patientensicherheit mit Datenschutz, Praktikabilitit und Einfachheit auf Spenderseite vereint, sehe ich (noch) nicht.
Im Zweifelsfall muss die Patientensicherheit Vorrang haben.
Es ist im allgemeinen so das jede angeforderte Blutkonserve die für Patienten explizite vom "Arzt" angefordert und bestellt wird, auch genutzt werden sollten. Die Betonung liegt hier auf "sollten", denn leider ist es so das viele Blutkonserven die ja von Spendern stammen zwar bestellt aber nicht verabreicht werden und zwar aus dem einfachen Grund - Sie werden schlicht weg vergessen da der Arzt einfach nicht mehr daran denkt diese auch dem Patienten zu verabreichen.
Die Krankenschwestern dürfen das im allgemeinen nicht wie Sie auch keine Spritzen geben dürfen. Sie würden sich Strafbar machen - werden aber meist vom Arzt aufgefordert dieses zu tun. Der Arzt hält sich so schadensfrei auf kosten der Schwestern und bekommt bei irgendwelchen Katastrophen die vielleicht daraus resultieren können keine Nachteile . Die Schwester aber schon, die wird Ihren Job los und wird nirgends mehr als Schwester arbeiten können - Das ist aber wieder eine andere Geschichte.Wieder zurück zu meinem eigentlichem Thema.
Der Arzt wird zwar von den Schwestern angehalten Die Konserve doch zu verabreichen doch meist vergisst der Arzt dies schlichtweg und Kühlen bis zum Gebrauch kann kaum ein Krankenhaus denn dazu bedarf es erschütterungsfreier Kühlschränke und nach ca 2-3 Std kann man die Konserve in die Tonne kloppen. Also soviel mal als Anmerkung zum sogenannten Blutkonserven-Notstand.
So gehen täglich sehr viele Blutkonserven über die Wupper auf kosten der Patienten , des Steuerzahlers und des Spenders.
So viel zu der Verarsche mit den Blutkonserven. Das hier jetzt eine Debatte über Schwule/Lesbische Blutspender losgetreten wird mit dem Dafür und wieder ist für mich nicht nachvollziehbar und sollte eigentlich nicht sein – Jeder der Spenden will sollte doch willkommen sein.
Auf einem Blutspenderformular steht der Klarname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
Wenn neben den ohnehin schon im zugehörigen erhobenen medizinischen Daten auch noch explizit nach Art und Weise der Sexualpraktiken gefragt wird, erreicht man damit aus meiner Sicht nur folgendes: 1. Viele Spender werden die Bereitschaft zur Spende verlieren, wenn sie sich derart outen müssen. 2. Es wird haufenweise falsche Angaben geben. Es dürfte kaum einen Bereich geben wo mehr - sagen wir mal - "geflunkert" wird als im Bereich der Sexualität - und das selbst in anonymisierter Form.
Ohne Anonymität dürften viele Fragebögen falsch beantwortet werden, d.h. die Risikogruppen werden so kaum rausgefiltert und dürfen spenden. Selbst bei immer kürzeren diagnostischen Lücken (hohe Sicherheit bei 6 Wochen) steigt die Unsicherheit häufigerer falsch-negativer Ergebnisse, wenn mehr Risikospender spenden.
Ich kann die Sorge und den Ärger über Stigmatisierung verstehen, halte aber Fragebögen zu Sexualpraktiken für kein geeignetes Mittel zur Risikobewertung.
Verstehe das alles nicht. Ich dachte, das Blut eines jeden Spenders würde auf HIV usw. getestet und ich würde davon ausgehen, dass HIV-positives Blut nicht verwendet wird. Wo ist also das Problem?
@849 (Profil gelöscht) Es gibt eine diagnostische Lücke von ca. 6 Wochen, in denen ein bereits (frisch) Infizierter noch negativ erscheint. Der Test liefert ein falsch-negatives Ergebnis und somit ist durch die Spende eine Übertragung an die Empfänger möglich und wahrscheinlich.
@Rotbarsch Danke für die Aufklärung!
Wieso überhaupt ist es stigmatisierend kein Blut spenden zu können?
Im übrigen: Zumindest auf den deutschen Blutspendeformularen kann man ankreuzen, daß das Blut entnommen aber NICHT verwendet werden soll. Der Sinn: So können auch Leute mit riskanten Sexualverhalten - etwa im Rahmen einer betrieblichen Blutspende - Blut spenden ohne ein Risiko zu erzeugen. So kommen diese auch an die dann verteilten Wurstbrote bzw. - wohl wichtiger - können innerhalb einer Gruppe Blut spenden ohne sich zu outen.
Es ist also unwahr, daß Schwule von der Blutspende ausgeschlossen sind. Wer sich seines Sexualverhaltens sicher ist, kann das Formular so ausfüllen, daß das Blut verwendet wird.
Umgekehrt: Würde das Formular nicht diese Fragen stellen (die im übrigen auch Menschen, die im Gefängnis waren oder Urlauber in vielen 3. Welt Ländern von der Blutspende ausschließen) würde das ganze Blutspendesystem mit unüberschaubaren Risiken versehen.
Das, sehr geehrter Werner W., ist ein sogenannter Schmarrn, was Sie da schreiben. Das Einzige nämlich, was passieren würde, wenn die Blutkonservenproduzenten ihren aus den frühen 80-er Jahren in die Jetztzeit herübergeretteten Schock endlich verarbeiten, ist, dass deutsche Blutkonserven teurer werden würden als die aus anderen Staaten. Es gäbe eine sogenannte Marktverschiebung. So ähnlich wie die, die Biofleisch-Produzenten verursacht haben, seit die Kunden verstärkt darauf achten, unter welchen Bedingungen ihr Mittagessen produziert wird.
Wenn der EuGH den Ausschluss Homosexueller in all den Fällen für unzulässig hält, in denen "es andere geeignete Mittel gibt, um die Sicherheit von Blutkonserven zu sichern", dann ist der Ausschluss nunmehr illegal. Diese anderen Mittel nämlich gibt es längst. Sie kosten allerdings und sind auch nicht ganz sicher. Hundertprozentig sicher ist die aktuelle Praxis allerdings auch nicht. Schließlich können sich nicht nur homosexuelle Männer mit AIDS infizieren, sondern auch heterosexuelle Frauen. Vor allem dann, wenn ihr Partner sie aus Angst belügt.
Welche Mittel "geeignet[]" sind, bestimmen derzeit offenbar die Blutkonserven-Händler. Und zwar auch dadurch, dass sie viel zu wenig Geld in ihre Forschung stecken. Das macht sie konkurrenzfähig – auf Kosten der (potentiellen) Spender wie der Empfänger, die sie irrtümlich in Sicherheit wiegen. Dass Menschen zum Dank für ihre Bereitschaft, über den Zynismus des Systems hinwegzusehen im Sinne der guten Sache, zu allem Überfluss den auf Papier gedruckten (oder ins Netz gerotzten) "guten Rat" bekommen, sie mögen doch bitte einfach lügen und sich verleugnen, finde ich beschämend. Es erinnert mich an eine Zeit, in der es hierzulande hieß, sie wären "schädlich für die Volksgesundheit", die Homosexuellen. Sie könnten also froh sein, wenn man sie am Leben lässt.
"Diese anderen Mittel nämlich gibt es längst. Sie kosten allerdings und sind auch nicht ganz sicher."
Es sollen also Kosten und Risiken eingegangen werden, weil Leute sich stigmatisiert fühlen könnten, weil sie ihr Blut spenden können aber nicht SOLLEN.
Schon komisch, daß Sie die Absurdidät ihrer Ausführungen nicht selber sehen.
@Werner W. Aha!
@Jean Noire Ja, sorry. So etwas passiert, wenn man mich wütend macht. Ich arbeite dran, kann aber nichts versprechen.
Soll der Ukraine erlaubt werden, Ziele tief in Russland mit westlichen Raketen und Marschflugkörpern anzugreifen? Ein Pro und Contra.
Kommentar zum Blutspender-Urteil: Aufs Sexualverhalten kommt's an
Laut EuGH kann ein Ausschluss schwuler und bisexueller Männer vom Blutspenden gerechtfertigt sein. Das ist stigmatisierend, ungerecht und unsinnig.
Am Ende kommt es ohnehin auf die Ehrlichkeit der Blutspender an. Bild: dpa
Der generelle Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern vom Blutspenden ist nicht zu rechtfertigen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Frage jetzt zwar nicht abschließend entschieden, aber er hat deutlich auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip hingewiesen. Wenn es andere geeignete Mittel gibt, um die Sicherheit von Blutkonserven zu sichern, dann ist ein genereller Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern hatten, unzulässig.
Zwar ist nicht jede Ungleichbehandlung eine rechtswidrige Diskriminierung. Wenn das Risiko bei schwulen Blutspendern stets deutlich höher wäre als bei sonstigen Blutspenden, dann wäre die Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Denn wenn es um die Gesundheit geht, muss der Anspruch auf Gleichbehandlung zurücktreten.
Das Blut von schwulen und bisexuellen Männern ist aber nicht aus biologischen Gründen gefährlicher. Es gibt nur ein statistisch höheres Risiko, dass sich Mitglieder aus dieser Gruppe mit HIV infizieren. Für viele Schwule und bisexuelle Männer gilt dieses Risiko aber nicht - weil sie Kondome benutzen oder nur einen (monogamen) Partner haben oder sogar sexuell enthaltsam leben. Entscheidend ist also im Zweifel das jeweilige konkrete Sexualverhalten, nicht die sexuelle Orientierung.
Nach dem Sexualverhalten kann man aber genauso fragen wie heute nach der sexuellen Orientierung. Unehrliche Antworten sind zwar nie auszuschließen. Aber auch heute gibt es (zum Glück) keinen Eintrag im Ausweis, ob jemand homosexuell ist.
Wenn es also ohnehin auf die Ehrlichkeit der Blutspender ankommt, dann wird eine einsichtige Regel sicher eher akzeptiert werden als ein genereller Ausschluss, den viele Betroffene schon lange als ungerecht und stigmatisierend empfinden.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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