Auch zur Bekämpfung einfacher Kriminalität dürfen IP-Adressen verwendet werden, so das EU-Gericht. Das könnte sich auf die deutsche Debatte auswirken.
Die Ampel einigt sich auf einen Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten. Das ist ein Erfolg für Justizminister Buschmann und die FDP.
Die Bundesregierung will eine „Überwachungsgesamtrechnung“ aufstellen lassen. So sollen Freiheit und Grundrechte besser geschützt werden.
Am Dienstag starten die Koalitionsverhandlungen in Hessen. Geplant ist eine harte Linie bei der Migration, der inneren Sicherheit und beim Gendern.
Grüne Abgeordnete hatten in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Nun ziehen sie die Beschwerde zurück, noch ein Urteil sei unnötig.
SPD-Chefin Saskia Esken fordert mehr Personal im Kampf gegen Fake News, Hassrede im Netz und Desinformation. Doch auch da gebe es einen Fachkräftemangel.
Der EuGH verhandelt über die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten mithilfe von zwangsgespeicherten IP-Adressen. Ein Dammbruch droht.
Das Bundesverfassungsgericht sortiert drei Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung aus, da sie nicht aktuell sind. Andere Klagen bleiben anhängig.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser galt als Hoffnungsträgerin der Ampel. Nun dürfte sie SPD-Spitzenkandidatin in Hessen werden. Kann das gutgehen?
Die Innenminister wollen die Vorratsdatenspeicherung. Justizminister Buschmann hält dagegen. Der Streit entzweit selbst Landesregierungen.
Der Justizminister präsentiert einen alternativen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Daten sollen „eingefroren“ und „aufgetaut“ werden.
Trotz EuGH-Urteil: Nancy Faeser will die Datensammelmöglichkeiten ausreizen. Diese Methode ist allzu bequem – und führt nicht zu weniger Kriminalität.
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Vorratsdatenspeicherung gekippt, erlaubt aber Ausnahmen. Die Ampel ist am Zug.
Im Bund hat die Innenministerin viel zu tun. In Hessen rechnet kaum einer damit, dass die SPD-Landeschefin zur Landtagswahl 2023 antritt.
Die Erfassung der Daten aller Bürger:innen jederzeit war ein klar unverhältnismäßiges Gesetz. Politisch machbar ist nur die Quick-Freeze-Regelung.
Der Europäische Gerichtshof erklärt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für rechtswidrig, lässt aber Ausnahmen zu.
Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entbrennt wieder der Streit über das anlasslose Datenspeichern – diesmal in der Ampel und innerhalb der SPD.
Seit 20 Jahren streitet Deutschland über die Vorratsdatenspeicherung. Am Dienstag entscheidet nun der EuGH darüber. Kassiert er das Gesetz?
Die Innenministerin will eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung, FDP und Grüne halten dagegen. Bald spricht der EuGH.