Urteil in China: Lebenslange Haft für Bo Xilai

Die Strafe fiel hoch aus. Chinas ehemaliger Politstar Bo Xilai soll den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Ein Volksgericht sprach ihn der Korruption schuldig.

Ende einer Karriere: Bo Xilai vor Gericht. Bild: ap

JINAN afp | Der in Ungnade gefallene chinesische Politiker Bo Xilai ist wegen Korruption schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Jinan im Osten des Landes verurteilte Bo am Sonntag außerdem wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauchs.

Dem 64-jährigen früheren Mitglied des einflussreichen Politbüros der Kommunistischen Partei wurde ein spektakulärer Prozess mit nur wenigen Anhörungstagen gemacht.

„Das Gericht verurteilt Bo Xilai wegen der Annahme von Bestechungsgeldern zu lebenslanger Haft“, hieß es in einer Erklärung, die das Gericht in seinem verifizierten Konto des chinesischen Kurzbotschaftendienstes Weibo veröffentlichte, dem Gegenstück zu Twitter. Bo verliere außerdem auf Lebenszeit seine „politischen Rechte“, außerdem werde sein Vermögen beschlagnahmt.

Verurteilt wurde Bo wegen Korruptionsgeldern in Höhe von 20,4 Millionen Yuan (umgerechnet rund 2,5 Millionen Euro). Für den Anklagepunkt der Veruntreuung bekam er 15 Jahre Haft, wegen Amtsmissbrauchs wurde er zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Ein vom Gericht veröffentlichtes Foto zeigte Bo in Handschellen und umringt von Polizisten im Gerichtssaal. Das Gericht war hochgesichert und abgeschirmt, nur eine ausgewählte Gruppe von Medienvertretern durfte dem Prozess beiwohnen.

Ein Gerichtssprecher sagte bei einer Pressekonferenz, der frühere Spitzenpolitiker habe sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob er in Berufung gehen werde. Bei den insgesamt nur fünf Anhörungstagen hatte er zwar Fehler eingestanden, die Hauptvorwürfe aber vehement zurückgewiesen. Ihm war unter anderem auch vorgeworfen worden, seine Position ausgenutzt zu haben, um einen von seiner Frau begangenen Mord zu vertuschen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Politbüromitglied „äußerst schwerwiegende“ Verbrechen vorgeworfen, bei denen es „keine mildernden Umstände“ gebe. Theoretisch hätte die Todesstrafe gegen Bo verhängt werden können.

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