Umstrittener Limburger Bischof: Verfahren endgültig eingestellt
Das Strafverfahren gegen Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung wird eingestellt. Der Bischof muss 20.000 Euro zahlen.
LIMBURG/HAMBURG dpa | Für den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist das Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung komplett vom Tisch.
Es sei nach Zahlung der Auflage von 20 000 Euro bereits im Dezember endgültig eingestellt worden, berichtete ein Sprecher der Hamburger Justiz am Donnerstag. Bis dahin galt das Verfahren als vorläufig eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hatte. Im November fiel die Entscheidung, den Fall gegen eine Geldauflage einzustellen.
Tebartz-van Elst ist nach heftiger Kritik an seiner Amtsführung sowie explodierten Kosten für den neuen Bischofssitz in Limburg beurlaubt. Er hält sich derzeit in einer Benediktinerabtei in Niederbayern auf.
Leser*innenkommentare
774 (Profil gelöscht)
Gast
Erste Klasse fliegen? Doch nicht dieser Bischof!
DrDr
Gast
Eine falsche eidesstaatliche Erklärung als minder schweres Vergehen zu bezeichnen, halte ich für sehr bedenklich, da damit Falschaussagen vor gericht zu einem Kavaliersdelikt verkommen. M.E. müsste hier sofort eine Haftstrafe (von mir aus auf Bewährung) greifen.
Raoul Duarte
@DrDr Nicht jede falsche eidesstattliche Versicherung ist ein minder schweres Vergehen, sondern die, um die es in diesem Einzelfall geht. Sie erinnern sich sicher: Der Bischof hatte dem Journalisten, der längst wußte, wie es sich mit dem Meilen-Upgrade verhalten hat, auf die x-te "Frage": "Aber Erste Klasse sind Sie geflogen!" geantwortet: "Business Class sind wir geflogen." Da das zumindest dem Regelwerk des Lufthansa-M&M-Meilenprogramms entspricht (es wurde Business Class bezahlt und es wurden die Meilen für einen Business Class-Flug gutgeschrieben) und diese Äußerung damit womöglich nicht wirklich völlig "falsch" gewesen ist, habe ich allergrößtes Verständnis für die Entscheidung aller Beteiligten, sich einvernehmlich für diese Einstellung zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, weil der Bischof die Umstände zugegeben hat, die zu der Erklärung geführt hatten (sonst hätte es womöglich ein Urteil zugunsten des Bischofs gegeben), das Gericht, weil der unselige Prozeß damit ein schnelles Ende ohne weitere langwierige Untersuchungen aller Umstände nehmen konnte, und letztendlich auch der Bischof (ohne dessen freiwillige Entscheidung, diese "Buße" von rd. 90 Tagessätzen anzunehmen, keine Einstellung hätte erfolgen können) wird sich gesagt haben, daß eine Zahlung letztlich weniger aufreibend für ihn persönlich wäre als ein langwieriger Prozeß - und ihm und seiner Kirche dadurch eine weitere Hetzjagd erspart bleiben würde. Unterm Strich also eine "win-win-win-Situation", die für mich bestens nachvollziehbar und durchaus vernünftig ist.
Raoul Duarte
Der Untertitel "Der Bischof muss 20.000 Euro zahlen" wird vom im Artikel mitgeteilten Sachstand widerlegt: Er hat ja längst (im Dezember des letzten Jahres) freiwillig bezahlt und muß nicht mehr zahlen.
emil
Gast
die justitia muss ja außerordentlich blind sein, wenn ein freikauf möglich ist. was tun, soviel geld nicht vorhanden ist? verurteilt werden? sind manche vielleicht gleicher als andere?
gast
Gast
Ja, manche sind gleicher als gleich.
Da dieser Protzbischof über viel Geld verfügt, sind 20.000 € ein Betrag aus seiner Portokasse.
Mich würde mal interessieren, wieviele Milliarden unser Staat durch Geldstrafen so einnimmt und wie er diese Einnahmen verbucht und wofür die ausgegeben werden.
Raoul Duarte
@gast Fast 90 Tagessätze sind und bleiben - egal, wie hoch das Einkommen auch sein mag - nun einmal fast 90 Tagessätze. Und eine Geldstrafe ist eine solche Zahlung einer "Buße" schon erst recht nicht: Der Bischof war, ist und bleibt nämlich unbestraft. Dieses endgültig durch die Einstellung abgeschlossene Verfahren führt selbstverständlich auch zu keinem Eintrag in ein "Vorstrafenregister"; es wird auch nicht in einem polizeilichen Führungszeugnis Erwähnung finden. Der Mann gilt weiterhin als vollkommen unbescholten. Das mag Ihnen nicht gefallen - ist aber so.
Raoul Duarte
@emil Da sich die Tagessätze nach dem verfügbaren Einkommen bemessen, kann von "gleicher als andere" überhaupt keine Rede sein. Wenn Sie also z.B. 20 Euro am Tag verdienen sollten, hätte ein derartiges Strafverfahren gegen Sie gegen Zahlung von rund 1,800 Euro eingestellt werden können. Einer unserer Fußball- oder Kino-Stars müßte möglicherweise eine 6- oder 7-stellige Summe berappen, um danach wieder mit einer weißen Weste (nämlich ohne jede Vorstrafe) dazustehen. Das ganze hat auch nichts mit "Freikauf" zu tun; das Gesetz sieht bei einem minder schweren Vergehen unabhängig vom Beruf des Betroffenen nun einmal die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens gegen die (freiwillige) Zahlung einer "Buße" vor. Ohne diese Regelung wären unsere Gerichte noch mehr überlastet als sie es jetzt schon sind -also durchaus vernünftig.