Umgehung der Mietpreisbremse: Initiative gegen Schlupfloch

Mit möblierten Wohnungen lässt sich die Mietpreisbremse leicht aushebeln. Hamburg und Bremen wollen mit einer Bundesratsinitiative dagegen vorgehen.

Fussmatte in einem Treppenflur

In Berlin, Frankfurt oder München: der Wohnungsmarkt wimmelt nur so von möblierten Wohnungen Foto: Lutz Wallroth/imago

BERLIN taz | Ein schneller Blick auf ein Immobilienportal: Eine 1-Zimmer-Wohnung, möbliert, 68 Quadratmeter, 1.500 Euro. Egal ob Berlin, Frankfurt oder München, der Wohnungsmarkt wimmelt nur so von möblierten Wohnungen, oft auf Zeit. Das ergab auch kürzlich eine Analyse des Immobilienportals Immobilienscout. Das Ergebnis: In den fünf größten Metropolen ist mehr als jedes dritte Angebot möbliert. In der Hauptstadt ist es demnach besonders schlimm: Dort gibt es sogar mehr möblierte Angebote als unmöblierte.

Verwunderlich ist das nicht. Denn mit möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen lässt sich die Mietpreisbremse leicht umgehen. Genau dagegen möchten die Länder Hamburg und Bremen vorgehen. Am Freitag, 16. Juni 2023, wollen sie eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen, um den Mieterschutz bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum zu stärken.

Legal Mieterschutzregelungen umgehen

Eigentlich gilt offiziell die Mietpreisbremse auch für möbliertes Wohnen, doch das wird in der Realität häufig umgangen. Das resultiere daraus, „dass der Möblierungszuschlag, der zusätzlich auf die Nettokaltmiete addiert wird, gesetzlich nicht geregelt ist“ heißt es im Gesetzesentwurf. Dies habe zur Folge, „dass der Möblierungszuschlag nicht gesondert ausgewiesen werden muss und in Folge dessen hohe Mieten verlangt werden können.“ Der Gesetzentwurf zielt nun darauf ab, gesetzlich mehr Transparenz zu schaffen. Ver­mie­te­r*in­nen sollen verpflichtet werden, die Nettokaltmiete und den Möblierungszuschlag genau auszuweisen. Zudem soll die zulässige Höhe des Zuschlags geregelt werden.

Bei Kurzzeitvermietungen in angespannten Märkten verhält es sich nochmals anders. Denn hier sind im Gesetz explizit Ausnahmen von der Mietpreisbremse vorgesehen. Diese gilt nämlich nicht bei „Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist“. Eigentlich zielt diese Formulierung darauf ab, dass man seine Wohnung vermieten kann, wenn eine Person mal für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause ist – etwa wegen einer Dienstreise oder einem Auslandsaufenthalt. Doch es gibt Unternehmen, die sich auf Kurzzeitvermietungen spezialisiert haben, weil sie so legal Mieterschutzregelungen umgehen können.

Durch diese Praxis besteht die Gefahr, dass sich das Angebot von Wohnungen, die langfristig vermietet werden, immer weiter verringert. Der Gesetzentwurf will nun regeln, dass Mieterschutzregelungen in der Regel ab sechs Monaten Vermietung greifen. Auch Ketten von befristeten Mietverträgen sollen nicht mehr möglich sein.

Das Interessante ist: Es gab einen solchen Vorstoß aus Hamburg bereits vor zwei Jahren im August 2021. Auch damals brachte der Hamburger Senat eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein, nahm diese aber im November 2021 wieder von der Tagesordnung. Der Grund dafür war: Die damalige Hamburger Bausenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) wollte diesen Vorschlag mit in die Koalitionsverhandlungen der Ampel nehmen. Daraus wurde aber nichts. Die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP konnten sich offenbar nicht auf ein Vorhaben einigen.

Justizministerium prüft

Das FDP-geführte Justizministerium hat danach aber ein Forschungsvorhaben bei Oxford Economics in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, ob es im Bereich möbliertes Wohnen Handlungsbedarf gibt. Der Abschlussbericht liegt dem Justizministerium „seit Kurzem“ vor. Das bestätigte Oxford Economics gegenüber der taz. Das Justizministerium prüft nun, ob die Ergebnisse „die Notwendigkeit etwaiger Maßnahmen in Bezug auf das möblierte Wohnen“ erfordern.

Zu den Ergebnissen möchte sich das Justizministerium derzeit nicht äußern. Auch die Gesetzesinitiative aus Hamburg und Bremen will das Ministerium nicht kommentieren, teilte ein Sprecher der taz mit. Das Forschungsprojekt „Empirische und rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes“ werde aber voraussichtlich Ende dieses Quartals abgeschlossen sein. Ob die Ergebnisse dann veröffentlicht werden, sei noch unklar.

Das SPD-geführte Bauministerium ist bei dem Thema jedenfalls nicht so zurückhaltend und sieht Handlungsbedarf. „Dass einige Vermieter ein paar alte Möbel in die Wohnung stellen, um damit die Mietpreisbremse zu umgehen, sollte nicht mehr möglich sein“, teilte ein Sprecher des Ministerium der taz mit.

Die Gesetzesinitiative der beiden Stadtstaaten bewertet das Bauministerium deshalb positiv. Dies sei ein „grundsätzlich geeigneter Vorschlag, wie in Fällen der Vermietung von möbliertem Wohnraum einfacher als nach geltender Rechtslage die Einhaltung der Mietpreisbremse geprüft werden könnte.“ Aber wie eine zulässige Höhe des Möblierungszuschlag ermittelt werden kann, müsste „noch diskutiert werden.“

Auch die mietenpolitische Expertin der SPD-Bundestagsfraktion Zanda Martens begrüßte den Vorstoß der Länder: „Was ursprünglich nur als Ausnahme für Spezialfälle gedacht war, hat sich leider als Einfallstor für Missbrauch erwiesen“, sagte sie der taz. „Ich hoffe, die Initiative der Länder ist ausreichend Inspiration für Bundesjustizminister Buschmann, in Sachen Kurzzeitvermietung und Möblierung schnell und korrigierend gesetzgeberisch tätig zu werden“, so Martens weiter.

Anklang fand die Länderinitiative auch beim Deutschen Mieterbund. „Wir fordern schon seit Langem, dass der Möblierungszuschlag ausgewiesen werden muss, damit man transparent überprüfen kann, ob die Miete gerechtfertigt ist und die Mietpreisbremse eingehalten wird“, sagte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund der taz.

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