Überhangmandate und XXL-Bundestag: Union kritisiert Seehofer
Der bayerische CSU-Chef Horst Seehofer will sämtliche Überhangmandate ausgleichen lassen. Dafür erntet er heftige Kritik aus den Reihen der Union.
HAMBURG/BERLIN afp | In der Debatte um ein neues Wahlrecht wendet sich die Union gegen einen Vorschlag von CSU-Chef Horst Seehofer. Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, sprach sich im Spiegel gegen die Idee aus, Überhangmandate vollständig auszugleichen: „Wenn das Bundesverfassungsgericht erstmals eine klare Grenze definiert, bis zu der Überhangmandate mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind, sollte man es nicht übergehen.“
Seehofer hatte vergangene Woche nach Presseberichten intern die Bereitschaft signalisiert, Überhangmandate im Bundestag vollständig ausgleichen zu lassen. Die Union hatte bei der Bundestagswahl 2009 alle 24 Überhangmandate gewonnen. Diese werden bisher nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli muss das Wahlrecht neu geregelt werden. Die Richter forderten, die Zahl der Überhangmandate auf „etwa 15“ zu begrenzen. Diese Mandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht.
Auch Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) wandte sich gegen Seehofer: „Je mehr Überhangmandate ausgeglichen werden, desto größer wird der Bundestag.“
Die Grünen mahnten unterdessen eine Beteiligung auch der Linksfraktion an den Beratungen für ein neues Wahlrecht an. In einem Brief an seine Fraktionskollegen schrieb der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck: „Das Wahlrecht sollte aus guten Gründen nur in gemeinsamer Arbeit aller Fraktionen geändert werden.“ Hintergrund sind Berichte, wonach die Linke womöglich nicht an den Beratungen teilnehmen soll.
Leser*innenkommentare
Experterten für die Union
Gast
„Wenn das Bundesverfassungsgericht erstmals eine klare Grenze definiert, bis zu der Überhangmandate mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind, sollte man es nicht übergehen.“
Interessante Lesart des Urteils. Das BVerfG hat also geurteilt, es müssten genau 2,5% Überhangmandate her. Da scheint jemand nicht zu wissen, was mit Obergrenze gemeint ist.
„Je mehr Überhangmandate ausgeglichen werden, desto größer wird der Bundestag.“
In diesem Falle sollte der Bundestag verkleinert werden. Wenn bei 598 Mandaten und 299 Wahlkreisen 40 Überhan- bzw. Ausgleichsmandate stehen, wie wäre es dann damit, den Bundestag entsprechend zu verkleinern. Z.B. auf 282 Wahlkreise bei 599 Mandaten. Wahlkreisgrenzen müssen sowieso ab und zu neu gezogen werden.
haleyberry
Gast
Überhangmandate sollte es keine geben!
Die Parteien müssen vorher deutlich und
ausführlich regelbasierend(ohne Ausnahmen),
ob Kandidat mit Direktstimme oder jener
mit Listenplatz Vorrang hat.
Wenn die mit Listenstimme den Vorrang haben,
ist ein Direktwahlkandidatenangebot der Partei
verboten, weil irreführend.
Daran könnte man dann den demokratischen
Grad der Partei offen ablesen.
Listen- und Direktwahlkandidaten müssen die
gleiche Chance auf einen Posten haben und
wenn dies ausgelost wird.
Anderenfalls verkommt das Ganze zur Scheinwahl
auf die Zusammensetzung der Partei.
Das System muss einfach und für jedermann verständlich bleiben, sonst ist die Gefahr
der Demokratiemanipulation und Korrumpierung
evident. Die Koalition sollte sich mit derartigen
Tricksereien sich nicht Ihren Ruf verspielen.
theo
Gast
Seehofers Vorschlag ist gar nicht so dumm.
Nur werden hier wieder viele Leute vom
Futtertrog der Steuergelder profitieren
und die Gefahr der Ausuferung ist da,
wenn die Zahl der Überhangmandate nicht begrenzt
absolut wird.
Weiterhin können so die anderen Schlawinerparteien
(Grüne, Sozialdemokraten)
Leute außerhalb der demokratischen Legitimation
mit extremen Ansichten ins System einschleusen,
von denen noch nie ein Mensch gehört hat
und Politikterror üben.
Deshalb: Scheinbar klug, aber in Wirklichkeit mehr
wie beschissen, ist der Vorschlag.
Das geht wieder auf Kosten des Volkes und
der Berechenbarkeit und Erneuerungsfähigkeit
der politischen Großparteien!!!
Aber natürlich würden auch die anderen Parteien
Ihresgleichen auch noch Posten zuschachern wollen
und wären von den Vorschlag wohlwollend fasziniert
- ehrloses Pack!
Ein besserer Vorschlag aber wäre es den
Direktwahlmandaten den Vorrang vor den
Listenkandidaten zu geben, denn der Wille
des Volkes muss mehr Gewicht haben, als der
Wille der Parteivorsitzenden!!!
Letzlich wird versucht über die Konstruktion
der Überhangmandate die Kontrolle über die
Direktwahlkandidaten zu erhalten und ihre
Macht abzuschwächen.
Direktwahlkandidaten müssen zukünftig
ihre Position mit der Partei ausfechten und
im Zweifelsfall, um eine Fremdokuppation zu
verhindern aus der Partei mit Ausschluss rechnen
und sozusagen die Flexibilität der Partei auf
Veränderungen hin, vorher prüfen.
Überhangmandate sollten grundsätzlich illegal sein.
Die Parteivorsitzenden wahren sich damit
oligarische Macht über die Partei! Das muss verboten werden, weil zuviel Macht vereinigt ist in nur
sehr wenigen Mitgliedern und weite
Teile der Bevölkerung schikaniert(siehe ESF,ESM,
Transferzahlungen). In einer echten Demokratie
sind solche Akte der parteiübergreifenden
Dreistigkeit, Dummheit und kriminellen Hochverrats
nicht machbar!!!
Die Parteien in Deutschland werden eher,
wie Schulklassen von Pseudoalpha-Tieren
geführt, als von brillianten, tapferen, ehrbaren,
erfolgreichen, verantwortungsvollen,
bescheidenen Staatsd i e n e r n.
Der Niveauverlust seit Adenauer und Ludwig Erhardt
ist gewaltig.
Die Kinder und frühesten Kindeskinder der Kriegsgeneration sind kein bißchen weise, tugendhaft.
Dauerpleitiers in politischen Würden könnten sich
in echten Demokratien niemals über Jahrzehnte halten!!!