Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht den mutmaßlichen Gefährder in Tunesien ausreichend vor Folter geschützt. Das Abschiebeverbot bleibt aufgehoben.
Die Stadt Bochum muss den im Sommer zu Unrecht abgeschobenen islamistischen Gefährder Sami A. nicht zurückholen. Das entschied ein Gericht.
Im Juli war der als Gefährder eingestufte Sami A. rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Jetzt hob ein Gericht das Abschiebeverbot auf.
Neue Angaben der Bundesregierung zeigen: Das Innenministerium hätte verhindern können, dass das Gericht umgangen wurde.
Das Rechtsempfinden von NRW-Innenminister Herbert Reul, Sahras Wagenknechts Schutzmantel und sonst auch allerhand Alliterationen.
Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Stamp wollte eine Nachlässigkeit von Sami A.s Anwältin nutzen, um den Islamisten schneller abzuschieben.
Der abgeschobene Sami A. wurde als Gefährder mit „hohem Risiko“ für Gewalttaten eingestuft. Was das konkret bedeutet, ist nicht definiert.
Die Grünen fordern den Rücktritt des NRW-Integrationsministers. Dieser hatte die rechtswidrige Abschiebung nicht gestoppt.
Die Abschiebung von Sami A. ist „rechtswidrig“, bestätigt das OVG Münster. Der verantwortliche Minister Stamp (FDP) muss Konsequenzen ziehen.
Als islamistischer Gefährder wurde Sami A. abgeschoben – nun hat ein Gericht entschieden: Er muss zurückgeholt werden. Ob und wie das klappt, ist offen.
Der Rechtstreit um die Abschiebung des Islamisten Sami A. wird immer komplexer – hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie Sami A. wurde auch Khalil Mbarek als Gefährder nach Tunesien abgeschoben. Sein Rechtsanwalt hält das für Willkür der Sicherheitsbehörden.
Der Anwalt des abgeschobenen Tunesiers Sami A. erhebt schwere Vorwürfe gegen Deutschland. Es gebe inoffizielle Absprachen mit Tunesien, vermutet Seif Eddine Makhluf.
Da Ultimatum zur Überstellung nach Deutschland ist abgelaufen. Nun hat die Anwältin von Sami A. das angedrohte Zwangsgeld eingefordert.
Der Ausländerbehörde Bochum drohen 10.000 Euro Strafe. Nach tunesischen Angaben ist noch kein Ersuchen auf Rücküberstellung eingegangen.
Die Abschiebung von Sami A. war unrechtmäßig, doch Tunesien will ihn nicht nach Deutschland zurückführen. Jetzt ist er vorläufig frei.
Tunesien will Sami A. nicht an Deutschland rücküberstellen. Das Verwaltungsgericht droht der Ausländerbehörde mit einer saftigen Geldstrafe.
Der NRW-Landtag streitet, ob das Verwaltungsgericht vor der Abschiebung von Sami A. getäuscht wurde. Der Intergrationsminister rechtfertigt sich.
Seehofer war über die Abschiebung von Sami A. vorab informiert. SPD und Grüne werfen ihm vor, die „Gewaltenteilung missachtet“ zu haben.