Nach IS-Messerattentat von Hannover: Urteil gegen Safia S. bestätigt
Die Schülerin Safia S. hatte in Hannover einen Polizisten mit einem Messer schwer verletzt. Gut zwei Jahre später ist das Urteil gegen die IS-Sympathisantin rechtskräftig.
KARLSRUHE rtr | Der Prozess um die Messerattacke einer jungen IS-Anhängerin auf einen Polizisten im Februar 2016 im Hauptbahnhof Hannover ist abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das die damals 16-jährige Attentäterin Safia S. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Jugendgefängnis verurteilt hatte.
Der Mitangeklagte K. erhielt zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe, weil er von den geplanten Straftaten wusste, sie aber nicht anzeigte.(AZ: 3 StR 286/17) Damit verwarf der BGH die Revisionen der beiden Verurteilten.
Nach Darstellung des OLG Celle stach S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging, unvermittelt mit einem Messer in den Hals.
Sie habe ihn töten wollen, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen habe. Deutschland betrachtete sie demnach als Gebiet des Unglaubens, deren Bewohner hasse sie als „Feinde des Islams“. Sie habe im Auftrag des Islamischen Staates (IS) gehandelt und mit dessen Mitgliedern die Tatausführung abgesprochen. Dem Angeklagten K. hatte sie demnach im Vorfeld berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.
Leser*innenkommentare
BluesBrothers
6 Jahre für versuchten Mord...
Eigentlich sollte Strafe ja zumindest auch eine abschreckende Funktion haben und zumindest ansatzweise die Schwere der Schuld abbilden.
Hampelstielz
Im Rahmen des Jugendstrafrechtes liegt das Strafmaß ziemlich genau im Mittel der Möglichkeiten. Angenehm, dass sich ein Gericht nicht nach den Schreihalsen gerichtet hat.
Hirn an, Relationen bilden und das Gemüt nicht so wutbürgerlich halten ist mein Rat.