Mobbing-Klage abgewiesen: Keine 900.000 Euro Schmerzensgeld
Eine Rechnungsprüferin aus Solingen wollte 900.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings einklagen. Ein Arbeitsgericht sah dafür keinen Anlass. Die Klägerin ist entsetzt.
DÜSSELDORF dpa | In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige Entschädigungssumme von 900.000 Euro gestanden. Das Gericht wertete die von der Klägerin Gudrun Marks eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.
Marks hatte behauptet durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. Ihrer Ansicht nach nahm das Mobbing in einer unrechtmäßigen Kündigung ihren Anfang. Als sie nach einem Kündigungsschutzprozess an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollte, habe man ihr fortdauernd Steine in den Weg gelegt: So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle „entsorgt“.
Das Landesarbeitsgericht entschied, dass auch länger andauernde Konfliktsituationen zum Arbeitsleben gehören können. Im vorliegenden Fall seien weder schikanöse Tendenzen noch Persönlichkeitsverletzungen zu erkennen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigten. Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass Gudrun Marks selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Auseinandersetzung zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt, weil sie von ihren Vorgesetzten verlangt hatte, das angebliche Mobbing zunächst zuzugeben.
Mit der Höhe des geforderten Schmerzensgeldes hatte Marks ein Zeichen setzen wollen. „Mir geht es darum, dass Mobbing auch mal aufhört hier in Deutschland“, sagte sie im Gerichtssaal am Dienstag. Ihr Anwalt hatte die Höhe der Summe mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet, wonach die bislang zugesprochenen Summen zu niedrig seien, um abschreckend zu wirken.
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich die 52-Jährige Diplom-Ökonomin entsetzt. „Ich kann dieses Urteil nicht nachvollziehen. Mobbing-Opfer haben keine Lobby“, sprach sie in die Mikrofone der reichlich anwesenden Medienvertreter. „Es ist ein bedrückendes Gefühl, morgen wieder zur Arbeit zu gehen.“ Sie ist weiterhin als Rechnungsprüferin für die Stadt Solingen tätig. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Leser*innenkommentare
Irmi
Gast
zu ama-dablam
Das sich da ein Anwalt findet, na klar doch, je höher die Streitsumme desto mehr Honorar, ganz einfach.
Zum Artikel, die Klägerin habe gefordert die Fa. solle Mobbing zugeben, war naiv, das gibt keine Fa. zu.
Es wird leider in vielen Firmen gemobbt, Hintergrund seinen Posten od. Arbeitsplatz behalten wollen um jeden Preis.
Ich erlebte, das eine Supervisorin über Jahre weder Gehaltserhöhungen noch Bonis bekam, weil sie ihre Untergebenen weder mobbte noch beim Chef verpfiffen hat, sie war in der Lage Probleme mit ihren Unter-stellten selbst zu klären. Am Ende wurde dann sie so gemobbt, das sie ein Burnout hatte und dann kam die Kündigung.Ihre beiden konkurierenden Supervisorinnen hatten da gar kein Problem damit sie und ihre eigenen Untergeordneten so lange beim Chef schlecht zu reden, das auch die keine Gehaltserhg. und Bonis bekamen, bis die Leute keinerlei Selbstwert mehr hatten und am Ende nach langer Firmenzugehörigkeit gekündigt wurden. In dieser Fa. konnte man gut Kariere machen durch denunzieren, Lügen und vor allem auch schleimen.
Mobbing findet nicht nur bei den oberen Angestellten an, auch Burnout ist nicht die Managerkrankheit, beides trifft das einfache Fußvolk viel mehr und viel härter.
Man soll ein Mobbingtagebuch führen und Zeugen benennen die vor dem Arbeitsgericht aussagen. Wer sagt da aus, hat doch heute jeder Angst vor der Kündigung.
Margit
Gast
Einen Arbeitgeber nach einer erfolgten Kündigung, dem immer ein längerer Prozess mit Abmahnungen und Gesdprächen vorausgeht, ist genauso idiotisch wie einen Ehepartner per Klage zum Sex verurteilen zu wollen. Beides sinbd Beziehungen in denen Chemie, die Vertrauensbasis und das Entgegenkommen stimmen muß.
Anno
Gast
Den Kostenfestsetzungsantrag würde ich gerne sehen.
Hat die Frau mal kurz über das Kostenrisiko in der zweiten Instanz nachgedacht?
ama.dablam
Gast
900.000 Euro verlangen, das ist schon dreist. Peinlich, dass sich auch für die abstrusesten Forderungen immer noch ein Anwalt findet...