Die Länder geben den Startschuss für ein zweites Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. Bundesinnenminister Friedrich sagt weder Ja noch Nein.von Wolf Schmidt

Die Innenminister sind sich einig. Bild: dpa
ROSTOCK taz | Ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD steht unmittelbar bevor. Die 16 Innenminister der Länder haben ihren Ministerpräsidenten am Mittwochabend empfohlen, einen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen Partei zu stellen. Skeptisch zeigten sich zuletzt nur noch zwei Bundesländer, Hessen und das Saarland, die deshalb in Rostock-Warnemünde in einer Art Fußnote zu dem Innenminister-Beschluss auf ihre Bedenken hinwiesen.
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An diesem Donnerstag treffen sich die Ministerpräsidenten zu dem Thema, schon am 14. Dezember könnte dann der Bundesrat einen Beschluss für ein neues Verbotsverfahren fällen. Unklar ist dagegen weiter, ob sich auch die Bundesregierung und der Bundestag einem Antrag der Länder anschließen werden. Die Kanzlerin ließ einen Sprecher am Mittwoch ausrichten, sie sehe weiter „erhebliche Risiken“.
Grundlage für das Verbotsverfahren ist eine rund 1.000-seitige, noch unter Verschluss gehaltene Materialsammlung von Bund und Ländern über Hetzparolen und Straftaten von NPD-Kadern. Ob die zusammengetragenen Belege aber wirklich reichen, um die hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu überwinden, ist schwer vorherzusagen.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollte sich nach dem Treffen mit den Länder-Innenministern trotz mehrfacher Nachfrage nicht festlegen, welche Empfehlung er nun seinem schwarz-gelben Kabinett geben wird. „Die Chance, dass wir gewinnen ist größer, als dass wir verlieren“, sagte er. „Aber wir müssen auch die Risiken sehen.“ So könnte ein langwieriges Verbotsverfahren der NPD bei Wahlen 2013 und 2014 auch ungewollt Auftrieb verleihen.
Die SPD will Friedrich diese Einerseits-Andererseits-Haltung nicht durchgehen lassen. Ein „Herumwackeln“ sei nun nicht mehr möglich, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Warnemünde und setzte damit den Bund unter Druck, sich dem Antrag der Länder anzuschließen.
Das erste NPD-Verbotsverfahren war 2003 wegen der undurchsichtigen V-Leute-Situation vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ohne überhaupt inhaltlich zu klären, ob die rechtsextreme Partei verbotswürdig ist, stellten die Karlsruher Richter das Verfahren wegen eines „nicht behebbaren Verfahrenshindernisses“ ein: gemeint war die Spitzel-Problematik.
Um den selben Fehler nicht noch Mal zu machen, verzichten Bund und Länder nach eigenen Angaben seit Frühjahr auf bezahlte Spitzel in den Führungsebenen der NPD. Auch für die Materialsammlung sollen nur „offene“ Quellen ausgewertet und auf Aussagen von V-Leuten verzichtet worden sein.
Hundertprozentig sicher scheint man sich aber dabei nicht zu sein. Bisher hat nur ein Viertel der Länder schriftlich garantiert, dass ihr Material für das NPD-Dossier V-Mann-frei ist. Das könnte noch für unschöne Überraschungen sorgen. Bei einem Antrag in Karlsruhe würden die Länder eine solche Garantie spätestens abliefern, versicherte dagegen der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger am Mittwochabend.
Zu den Verbotsskeptikern gehören neben Bundesinnenminister Friedrich und der Kanzlerin auch mehrere Grünen-Politiker. Sie warnten vor dem Innenministertreffen an der Ostsee vor einer erneuten Niederlage.
Dagegen ist in einem Rechtsgutachten Niedersachens von „hinreichenden Erfolgsaussichten“ für ein NPD-Verbot die Rede. „Das Prozessrisiko ist kalkulierbar“, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) am Mittwochabend. Er hatte lange zu den Gegnern eines Verbots gehört – die NPD-Materialsammlung habe ihn nun aber „beeindruckt“.
Neben rassistischen, antidemokratischen und NS-verherrlichenden Aussagen finden sich in dem 1.007-seitigen Dossier nach taz-Informationen auch offene Aufrufe zur Gewalt. „Wir sagen: Tod, Vernichtung diesem roten Mob“, drohte der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Andreas Storr demnach 2010 bei einem Szene-Event linken Gegnern. „Nicht unser Volk darf sterben, sondern dieser volksfeindliche Pöbel.“
In der Materialsammlung werden auch zahlreiche Straftaten von NPDlern sowie Verbindungen zu gewaltbereiten Kameradschaften und anderen „Freien Kräften“ der rechtsextremen Szene aufgeführt – genauso wie Querbezüge zur Terrorzelle NSU. Unter anderem mischten zwei wegen Beihilfe zu den NSU-Morden angeklagte Männer in der Thüringer NPD mit.
Dass der NSU aber ein bewaffneter Arm der NPD war, hat Generalbundesanwalt Harald Range bereits vor Monaten ausgeschlossen. Wäre es so gewesen, wäre ein Verbot deutlich einfacher.
Generell halte ich es für positiv ein solches Verbotsverfahren anzustreben, da hier eine Vereinigen als Partei Steuergelder ...
Stimmt so nicht ganz. Hessen hat erklärt, dass es nur passiv dabei sein wird und sich eine Enthaltung im Bundesrat vorbehäl ...
ich will mit meinem steuergeld nicht für diese menschen- und verfassungsfeindlichen idioten bezahlen. es kann doch nicht se ...
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