Kommentar Wahlrecht in Schleswig-Holstein: Eine teure Lösung

Nur mit einem Trick lösen CDU, SPD und FDP das Problem des zu großen Landtags. Eine überzeugende Lösung sieht anders aus - eine günstige im übrigen auch. Der späte Wahltermin ist eine Enttäuschung.

An sich ist es eine gute Nachricht, dass es einen Vorschlag für ein neues Wahlrecht und einen Wahltermin in Schleswig-Holstein gibt, hinter dem eine sehr deutliche Mehrheit im Parlament steht. Allerdings ist der Entwurf nur eine Minimallösung, um die vom Landesverfassungsgericht monierten Probleme zu beheben.

Das neue Wahlrecht wird in Schleswig-Holstein wohl wieder Landtagswahlen ermöglichen, bei denen die Stimmen aller Wähler gleich viel wert sind - demokratische Selbstverständlichkeiten werden wieder beachtet.

Das Problem des zu großen Landtags lösen CDU, SPD und FDP leider nicht systematisch, sondern nur mit einem Trick: Die Vorgabe wird aus der Verfassung gelöscht. Damit verstößt die Größe des nächsten Landtags wohl nicht mehr gegen die Verfassung, sondern gegen das dann neue Wahlgesetz.

Eine überzeugende Lösung sieht anders aus - eine günstige im übrigen auch. Wenn die Landespolitiker in Schleswig-Holstein der Meinung sind, dass 69 Vollzeit-Parlamentarier die Aufgabe erfüllen können, dann sollten sie das Wahlrecht auch entsprechend auslegen.

Eine Enttäuschung ist allerdings der Wahltermin - auch wenn das Landesverfassungsgericht sogar einen späteren zugelassen hat: Jeder Tag einer Regierung mit einer nicht sauber legitimierten Mehrheit im Parlament ist einer zu viel.

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Jahrgang 1986. Arbeitet seit 2010 für die taz, zunächst als Volontär, jetzt vor allem für die Nord-Redaktion in Hamburg. Schwerpunkte: Politik und Gesellschaft in Schleswig-Holstein, Kirchen, Medien.

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