Kommentar Gentechnik-Gesetz: Das Verursacherprinzip stärken

Konsequent wäre, wenn die Gentech-Anwender auch für alle Folgekosten des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen verantwortlich gemacht werden können.

Sachsen-Anhalt will die Haftungsregeln für Verunreinigungen mit genmanipulierten Pflanzen ändern lassen. Stimmt: Die Vorschriften gehören sogar noch verschärft.

Bisher haften Gentech-Bauern zwar dafür, wenn ihre Pflanzen die Ernte von Nachbarn kontaminieren. Trotzdem zahlen wir alle drauf, weil Monsanto, BASF und andere Konzerne Gen-Pflanzen in die Natur ausgebracht haben. Denn da es immer wieder zu Verunreinigungen kommt, müssen die Hersteller ihre Lebensmittel regelmäßig für teures Geld auf Gentech-Pflanzen untersuchen lassen. Maisprodukte zum Beispiel werden deshalb rund zehn Prozent teurer.

Diese Kosten sollten künftig nicht die Opfer oder der Staat, sondern die Verursacher tragen: etwa die Importeure von transgenen Waren oder die Landwirte, die solche Saaten benutzen. Auch die Imker werden durch die aktuellen Vorschriften ungenügend geschützt. Die Verordnung zum Gentechnik-Gesetz gibt nicht vor, wie weit Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen von Bienenstöcken entfernt sein müssen. Dabei sammeln Bienen in einem Umkreis von mehreren Kilometern Nektar - so landet dann auch Gentech im Honig. Nicht ein Imker hat dafür bisher Schadensersatz gesehen.

Leer gehen oft auch Bauern aus, deren Ernte nur leicht verunreinigt wurde. Erst über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent lässt sich Schadensersatz zuverlässig durchsetzen. Die Messungen sind aber immer wieder ungenau, so dass viele Lebensmittelverarbeiter vorsichtshalber noch sauberere Ware verlangen. All das macht es immer schwieriger, Gentech-freie Lebensmittel zu produzieren.

Den Monsanto-Unterstützern aus Sachsen-Anhalt ist das egal. Wenn sie sich vor dem Verfassungsgericht durchsetzen und die Haftung sogar noch eingeschränkt wird, werden Kontaminationen zunehmen und mehr Verbraucher gegen ihren Willen Gentechnik auf dem Teller haben. Dem müssen die Richter einen Riegel vorschieben.

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Jahrgang 1974. Er schreibt vor allem zu Ernährungsfragen – etwa über Agrarpolitik, Gentechnik, Pestizide, Verbraucherschutz und die Lebensmittelindustrie. 2022 nominiert für den Deutschen Reporter:innen-Preis 2022 in der Kategorie Essay, 2018, 2017 und 2014 Journalistenpreis "Grüne Reportage". 2015 "Bester Zweiter" beim Deutschen Journalistenpreis. 2013 nominiert für den "Langen Atem". Bevor er zur taz kam, war er Redakteur bei der Nachrichtenagentur Reuters und Volontär bei der Süddeutschen Zeitung.

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