Kindergeld für EU-Ausländer: Auf dem Dienstweg verloren

Das Finanzministerium will EU-Ausländern das Kindergeld kürzen. Doch es gibt bereits viele bürokratische Hürden für den Bezug.

Ein polnischer Grenzpfosten. Im Vordergrund, verschwommen, ein deutscher

Beim Kindergeld sollen Arbeitnehmer aus EU-Ländern wie Polen schlechter gestellt werden Foto: ap

BERLIN taz | Wer mit Witold Kaminski spricht, bekommt eine Ahnung davon, was es heißt, mit der deutschen Bürokratie zu kämpfen. „Viele unserer Klienten warten jahrelang auf das Kindergeld“, sagt der Berater im Verein ‚Polnischer Sozialrat‘ in Berlin, „da werden ständig neue Dokumente angefordert. Manche Eltern geben dann einfach auf“.

Kaminski berät polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind und für ihren Nachwuchs Kindergeld beantragen. Das Recht auf Kindergeld von 192 Euro pro Kind besteht für alle in Deutschland lebenden EU-Ausländer. Es ist das Pendant zu den Steuerfreibeträgen für Kinder, die jedem Steuerzahler zukommen, wobei es unerheblich ist, in welchem Land die Kinder aufwachsen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von hier arbeitenden EU-Ausländern aus Osteuropa zu halbieren. Das Argument: Die Lebenshaltungskosten in Polen oder Rumänien sind geringer als in Deutschland.

Betroffen wären unter anderem rund 90.000 Kinder in Polen und 16.000 Kinder in Rumänien, von denen mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Die Grünen warnen vor einem „Bürokratiemonster“, wird das Kindergeld aus Deutschland an die Lebenshaltungskosten im Heimatland angepasst.

Doch schon jetzt erschwert die Bürokratie den EU-Ausländern in Deutschland, Kindergeld zu bekommen. „Wir haben viele Fälle, wo der Antrag abgelehnt wird“, sagt Kaminski. Im Juni urteilte der Bundesfinanzhof, dass der Angehörige den Antrag stellen muss, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das heißt, dass Anträge, die in Deutschland gestellt werden, aber im Ausland lebende Kinder betreffen, „jetzt von den Familienkassen erst mal mit Hinweis auf das Urteil abgewiesen werden“, erklärt Rechtsanwalt André Roesener, der beim Polnischen Sozialrat berät.

W. Kaminski, Polnischer Sozialrat

„Sie rutschen in Hartz IV, weil das Kindergeld nicht kommt“

Mutter oder Großmutter müssten in diesen Fallen von Polen aus den Antrag stellen, in Deutsch. Wer in Polen das Kind betreut, muss aber vorher noch einen Antrag bei der polnischen Familienkasse stellen, denn das Kindergeld in Polen wird mit der deutschen Sozialleistung verrechnet.

Oft bekommen die Antragssteller von der polnischen Familienkasse aber gar kein Geld, weil es in Polen niedrige Einkommensgrenzen für diese Sozialleistung gibt, die durch den Verdienst in Deutschland überschritten werden, erzählt Kaminski. Gibt es Geld von der polnischen Familienkasse, muss dieses mit dem deutschen Kindergeld verrechnet werden, dabei werden Złoty in Euro umgerechnet und umgekehrt.

Der Schriftverkehr zwischen deutscher und polnischer Familienkasse kann Monate, manchmal sogar Jahre dauern. „Zwischen den deutschen und polnischen Familienkassen gibt es leider sehr lange Bearbeitungszeiten“, erzählt die Berliner Rechtsanwältin Stefanie Beier. Anwalt Roesener berichtet, er habe schon mal eine Untätigkeitsklage gegen eine Familienkasse erhoben, weil einfach keine Antwort von der Behörde kam. Nicht selten gehen auch Originaldokumente auf dem Dienstweg verloren.

Auch polnische Familien, die mit Kindern in Deutschland leben und vorschriftsgemäß hier ihren Antrag auf Kindergeld stellen, leiden unter Verschleppungen zwischen den Behörden. „Wir kennen hier Fälle, wo die Leute in Hartz IV rutschen, weil das Kindergeld von fast 400 Euro im Monat einfach nicht kommt und der Arbeitslohn nicht reicht“, erzählt Kaminski. 238.000 Kinder von polnischen und 110.000 Kinder von rumänischen Kindergeldberechtigten erhalten diese deutsche Sozialleistung. Ein gutes Drittel der polnischen beziehungsweise ein Siebtel der rumänischen Kinder leben nicht in Deutschland.

Wenn Schäubles Gesetzentwurf durchkommt, würde das Kindergeld für den Nachwuchs im Heimatland nach den Lebenshaltungskosten im Ausland „indexiert“. Diese Anpassung folgt dem Steuerrecht, denn dort wird der Freibetrag für in der Heimat lebende Kinder auch je nach Herkunftsland anders berechnet.

Hier arbeitende Dänen dürfen für ihre in der Heimat lebenden Kinder den vollen Freibetrag von der Steuer absetzen, Polen, Bulgaren und Rumänen aber nur die Hälfte, Ägypter nur ein Viertel. Kindergeld bekommen Nicht-EU-Ausländer allerdings nicht, wenn die Sprösslinge im Heimatland wohnen.

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