Joachim Herrmanns rassistische Aussage: Das Recht zum Gegenschlag

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte ein „wunderbares Inzuchtsprodukt“ genannt werden. Das befand das Amtsgericht Karlsruhe.

Joachim Herrmann lächelt vor einem Plakat mit der Aufschrift „Da schaust!“

Der bayerische Innenminister im April in Kulmbach Foto: dpa

BERLIN taz | Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Roberto Blanco vergangenen Herbst in einer Talkshow als „wunderbaren Neger“ bezeichnet und dafür entsprechende Kritik geerntet. Blanco selbst reagierte gelassen.

Der 44-jährige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe schickte Herrmann nach dem Auftritt einen Protestbrief, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Unter dem Betreff „Ihre rassistische Gesinnung“ schrieb er: „Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen.“

Daraufhin zeigte Herrmann den Sohn einer deutschen Mutter und eines ghanaischen Vaters wegen Beleidigung ein. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte allerdings den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ab. Der Richter verwies auf das „Recht zum Gegenschlag“ als Reaktion auf ehrverletzende Angriffe, auf welche Betroffene „scharf und drastisch erwidern“ dürften.

„Inzuchtsprodukt“ ging aufgrund der Orientierung an Herrmanns Wortlaut als Meinungsäußerung durch. Die Bezeichnung „rassistische Gesinnung“ in der Betreffzeile wurde ebenfalls nicht als Beleidigung, sondern wohl als zutreffende Feststellung gewertet, wie die SZ schreibt. (acb)

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