Bürgerschaft debattiert über umstrittenes Heim. Ob Aufsichtskommission für geschlossene Heime wiederbelebt wird, soll der Familienausschuss entscheiden.von Kaija Kutter

Umstritten: die Unterbringung von Jugendlichen in geschlossenen Heimen. Bild: dpa
Muss die Hamburger Aufsichtskommission für geschlossene Heime wiederbelebt werden? Um diese Frage ging es am Donnerstag in der Bürgerschaft, und in Rede stand die Unterbringung von bisher 48 Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Brandenburgischen Haasenburg. Die SPD will in dieser Sache offenbar keinen offenen Streit mit der Opposition – anders als die Sozialbehörde. Die Fraktion überwies einen entsprechenden Antrag von Links- und Grünen-Fraktion in den Familienausschuss. Dafür stimmten auch CDU und FDP stimmten dafür.
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Eine geschlossene Unterbringung sei für wenige Kinder- und Jugendliche nötig, erklärte die SPD-Abgeordnete Melanie Leonhard. Die Haasenburg sei als eine von wenigen Einrichtungen bereit, diese Kinder aufzunehmen. Sie unterstehe der Heimaufsicht des Landes Brandenburg. Auch Hamburg trage aber Verantwortung dafür, dass „fachliche Anforderungen“ eingehalten werden, so Leonhard: „Ob wir dieses Ziel mit der Wiederbelebung der Aufsichtskommission erreichen, wollen wir gern gemeinsam mit allen Fraktionen im Ausschuss beraten.“
Er sei kein großer Anhänger von geschlossener Unterbringung, sagte SPD-Sozialsenator Detlef Scheele. Der schwarz-grüne Senat habe 2008 die Einrichtung in der Feuerbergstraße geschlossen, diese Form der Unterbringung außerhalb Hamburgs aber beibehalten und auf eine Heim-Liste des Deutschen Jugendinstituts verwiesen – darauf „stand auch die Haasenburg“.
Die besonders strenge „Phase rot“ betreffe „meistens nur die ersten vier bis sechs Wochen“ der Unterbringung, so Scheele. Auch halte das Hamburger Familieninterventionsteam engen Kontakt zu den Jugendlichen. Auch Scheele räumte aber ein, dass Hamburg sich stärker als bisher an der Aufsicht beteiligen müsse. „Wir sind hier mit dem Landesjugendamt im Gespräch.“ Denkbar wäre etwa eine Beteiligung an der heimeigenen Beschwerdekommission.
Die Linken-Abgeordnete Christiane Schneider mochte darin keine Alternative zur Hamburger Kommission erkennen. Es gehe um mehr als bloß fachliche Standards. In der Haasenburg seien die Minderjährigen „erheblichen Einschränkungen“ ausgesetzt: Freiheitsentziehung und Isolation, Eingriff ins Postgeheimnis und körperliche Durchsuchung und sogar Gewalt. Senat und Bürgerschaft trügen die volle Verantwortung dafür, dass die Kinderrechte und das Kindeswohl der in Brandenburg untergebrachten Kinder „bestmöglich geschützt“ werden, so Schneider. Der Gesetzgeber habe gut daran getan, eine Aufsichtskommission für derartige Einrichtungen zu installieren, die auch für Kinder außerhalb der Stadt zuständig ist. „Leider hat es seit Ende 2008 sowohl der schwarz-grüne wie der SPD-Senat versäumt, dafür entsprechende Vereinbarungen abzuschließen und die Kommission zu berufen.“
Finn-Ole Ritter (FDP) warf den Grünen gar „Scheinheiligkeit“ vor. Man habe die Aufsichtskommission auch während der eigenen Regierungszeit erhalten wollen, erwiderte die Grüne-Abgeordnete Christiane Blömeke – sei aber an der CDU gescheitert. Auch deren Jugendpolitiker Christoph des Vries erklärte, die Wiederbelebung der Kommission sei angesichts der Missstände notwendig. Ebenso notwendig nannte er auch geschlossene Unterbringung an sich – „um die Gesellschaft vor den Jugendlichen zu schützen“.
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