Das kann jetzt etwas dauern

Was passiert nach dem Beschluss zur Straßen- umbenennung? Eine Menge: über Verwaltungskram, mögliche Klagen, Fristen und Bürgerservice

Vier neue Namen sollen drei alte ersetzen. Das passt, weil die Petersallee in zwei Abschnitte geteilt wird (siehe Grafik). Der Straßenteil zwischen Müllerstraße und dem jetzigen Nachtigal-Platz wird zur Anna-Mungunda-Allee, dadurch können die aktuellen Hausnummern beibehalten werden. Der Teil zwischen jetzigem Nachtigalplatz und Windhuker Straße wird in Maji-Maji-Allee umbenannt, hier ändern sich die Hausnummern. Die Lüderitzstraße soll Cornelius-Fredericks-Straße heißen. Und der Nachtigalplatz wird zum Bellplatz.

Bis die neuen Namen gelten, kann es noch dauern. Erst mal prüft nun der Senat, ob die neuen Straßennamen in Berlin schon einmal vorkommen. Auch Polizei und Feuerwehr dürfen noch mal auf die Namen gucken: Ein Einwand von ihrer Seite könnte etwa sein, dass der Name zu kompliziert oder schwer auszusprechen ist und dann Rettungskräfte im Notfall nicht an der richtigen Adresse ankommen.

Formal muss das Bezirks­amt die Umbenennungen beschließen. Es wird allerdings erwartet, dass es sich an die Vorschläge der BVV hält und im Juni oder Juli entsprechend für die neuen Namen entscheidet. Wenn die Umbenennung im Amtsblatt veröffentlicht wird, ist sie rechtskräftig, kann aber noch innerhalb eines Monats mit einer Klage angefochten werden.

Wenn Klagen kommen, kann es noch dauern: Für ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht rechnet man – inklusive aller nötigen Fristen – mit einer Dauer von ein bis zwei Jahren. Allerdings haben frühere Entscheidungen gezeigt, dass Klagen von Anwohner*innen ­gegen Straßenumbenennungen meist nicht erfolgreich sind. Es bräuchte also triftige Gründe, um die Umbenennung auf diesem Weg rückgängig zu machen.

Zweifel gab es zwischenzeitlich bei der Petersallee: Da der Bezirk die Straße 1986 umgewidmet hatte und ihr Name daher streng genommen nicht mehr dem Ansehen Berlins schadet (was eine Voraussetzung für die Umbenennung ist), hieß es zwischenzeitlich, sie könne nicht mehr umbenannt werden. Da der Bezirk diese Umwidmung allerdings nie im Amtsblatt veröffentlicht, sondern nur eine entsprechende Hinweistafel angebracht hatte, ist die Umwidmung nie rechtskräftig geworden. Der Senat geht daher davon aus, dass „nach wie vor Carl Peters der Namensgeber ist, welcher nach heutigem Demokratieverständnis nicht mehr ehrwürdig erscheint“. Eine Umbenennung ist daher möglich – und die BVV plant, bei Gelegenheit einen anderen Platz nach dem NS-Widerstandskämpfer Hans Peters zu benennen (diesmal dann auch mit Vornamen, um Verwechslungen auszuschließen).

Das Bezirksamt möchte besondere Sprechstunden für An­woh­ner*innen und La­den­be­sitzer*innen der umbenannten Straßen einrichten, damit sie schnell und problemlos die Adresse in Papieren und Dokumenten ändern können.

Im Kulturausschuss der BVV geht man davon aus, dass die Umbenennung innerhalb der nächsten zwei Jahre – und damit noch in der aktuellen Wahlperiode – abgeschlossen sein wird. Nach der Umbenennung hängen die neuen Straßenschilder noch ein halbes Jahr zusammen mit den alten an den Pfosten, allerdings ist der nicht mehr gültige Name dann durchgestrichen. Uta Schleiermacher