Im Urteil des Bundesgerichtshofs zur Störerhaftung liegt die Wurzel neuen Ärgers. Es kommt darauf an, wie mit Sperransprüchen umgegangen wird.
Karlsruhe sieht die Abschaffung der Störerhaftung als legitim. Rechteinhaber seien durch Webseitensperrungen ausreichend geschützt.
Das neue WLAN-Gesetz soll mehr Schwung in die Verbreitung von Hotspots in Städten und Gemeinden bringen. Doch Kritik bleibt.
Mit dem neuen Gesetz müssen WLAN-Betreiber künftig nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden.
Müssen Eltern illegale Downloads ihrer Kinder verraten? Nein, urteilt der Bundesgerichtshof. Aber dann gelten sie selbst als Täter.
Das Wirtschaftsministerium reformiert die Haftung für WLAN-Betreiber erneut. Das Ergebnis ist so umstritten wie die bisherigen Versuche.
Der Europäische Gerichtshof lehnt es ab, dass WLAN-Betreiber bei Rechtsverstößen Schadenersatz leisten müssen. Aber: Eine Passwort-Pflicht ist okay.
Gewerbliche Betreiber müssen den Zugang zu offenem WLAN eventuell mit einem Passwort sichern. Privatpersonen blüht Ähnliches.
Die Bundesregierung will Hotspot-Betreiber von der Haftung befreien. Aber steht das auch wirklich so im Gesetzentwurf?
Deutschland ist eine Hotspot-Wüste. Das könnte sich ändern. Wie es sich mit flutschendem Internet auch in der U-Bahn lebt, zeigen andere Länder.
Die Störerhaftung soll nicht konform mit EU-Recht sein. Das gilt jedoch nicht unbedingt für WLAN-Netze von Privatpersonen.
Die Störerhaftung ist passé – noch ist diese Ankündigung mit Vorsicht zu genießen. Denn die deutsche Netzpolitik ist vor allem eines: unentschieden.
Die netzpolitischen Sprecher von CDU und SPD haben die Abschaffung der Störerhaftung angekündigt. Aber was heißt das?
Die Koalition einigt sich, Betreiber von WLAN-Hotspots von der Haftung auszunehmen. Auch die Netzversorgung könnte davon profitieren.
Freie WLAN-Hotspots sind in Deutschland nicht einfach einzurichten. Nach Ermahnung des EuGH bekräftigt Dobrindt nun den Abbau der rechtlichen Hürden.
Offenes WLAN? In Fragen der Digitalisierung klaffen Willensbekundungen und Handeln der Bundesregierung weit auseinander.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs spricht sich für den besseren Schutz von WLAN-Betreibern aus. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Deutsche Politiker sehen das Internet als Risiko statt als Chance. Statt den Zugang zu vereinfachen, nehmen sie Rücksicht auf die Ängste der Industrie.
Der EuGH verhandelt ab Mittwoch über die Haftung von WLAN-Betreibern. Das könnte auch ein neues Gesetz der deutschen Regierung infragestellen.