Friedhelm Adolfs darf nicht gekündigt werden: In der fast vierjährigen Justizsaga fällt das Urteil für Deutschlands berühmtesten Raucher.
Friedhelm Adolfs wird nächste Woche nicht aus seiner Wohnung geschmissen. Das Landgericht Düsseldorf sagte die Räumung ab. Jetzt geht es ums Berufungsverfahren.
Der Bundesgerichtshof hat im Fall Adolfs vernünftig entschieden. Und der Mieter darf sich nun füglich auf sein Gewohnheitsrecht berufen.
Der BGH kippt überraschend das Räumungsurteil gegen Friedhelm Adolfs. Ob es im Treppenhaus gestunken habe, sei nicht ordnungsgemäß festgestellt worden.
Es geht nicht ums Rauchen, es geht um die Macht der Vermieter. Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt auch, wie wichtig für Mieter ein guter Anwalt ist.
Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim Bundesgerichtshof zu.