Entgegen einem weit verbreiteten Klischee sind die Deutschen sehr flexibel. Solange das Gesetz eingehalten wird und Ordnung herrscht.
Der Mindestlohn kommt zum 1. Januar - nicht für alle. Und die Arbeitgeber suchen nach weiteren Wegen, um ihn nicht zahlen zu müssen.
Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge sollen Ausnahmen für die EEG-Umlage weiter eingeschränkt werden. Das gehe aus Informationen des Wirtschaftsministeriums hervor.
Am Mittwoch will das Kabinett den Mindestlohn beschließen. Nicht jedoch für minderjährige Arbeitnehmer. Ein DGB-Rechtsgutachten hält das für unzulässig.
Mindestlohn für Praktikanten nur in Ausnahmefällen: Eine Farce? Oder die richtige Entscheidung? Zwei taz- Praktikantinnen debattieren.