Zum „Recht auf Vergessenwerden“ bei Falschinformationen hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Rechtsprechung des EuGH bestätigt.
Die Suchmaschine muss Falschinformationen aus ihrer Ergebnisliste entfernen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Unmengen an Daten werden produziert, gespeichert – und vergessen. Wird das alles archiviert? Ein Blick auf künftige Archäologie.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Internet muss auch mal vergessen können. Aber der Beschluss birgt auch eine Gefahr.
Auch Straftäter können grundsätzlich das „Recht auf Vergessenwerden“ im Netz beanspruchen. Offen ist noch, was konkret von Medien verlangt wird.
Die Verfassungsbeschwerde eines 1982 verurteilten Mörders war erfolgreich. Sein Name muss zukünftig aus Online-Artikeln gelöscht werden.
Der Europäische Gerichtshof zwingt Google, bestimmte Daten von Franzosen in der EU nicht zu zeigen. Doch globales Link-Entfernen ist keine Lösung.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht weltweit, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Nationale Gerichte können aber weiter gehen.
Firmen müssen künftig Daten löschen, wenn Kunden das möchten. Aber ob und wie das umgesetzt wird, entscheiden wohl Gerichte.
Unter dem Facebook-Profil von Eduard S. wurde ein Mord gebilligt. Die taz berichtete, S. klagte. Ein neues Gesetz soll Hass im Netz eindämmen.
Ein Mörder will seinen Namen aus online verfügbaren „Spiegel“-Berichten streichen lassen. Nun entscheidet das Verfassungsgericht.
Es ist der Gau: Rucksack am Band vergessen – mit Zweitkamera, Aufnahmerekorder, das Buch mit Notizen und Ideen einer Recherchereise.
Einfachere Datenmitnahme zum nächsten Anbieter, ein Recht auf Vergessenwerden. Das sind nur einige der Neuerungen im Zuge der überarbeiteten Netz-Regeln.
Google wollte Seiten mit Sexbildern von Mosley nicht automatisch aus dem Suchindex entfernen. Jetzt ist die Suchmaschine wohl eingeknickt.
Es gibt viele Gründe, Spuren von sich im Internet entfernen zu wollen. Einfach ist es allerdings nicht. Über einige Menschen, die es versuchten.
Die Bundesregierung plant, im Zuge der Löschung von Suchergebnissen auch den Urhebern das Recht zur Stellungnahme einzuräumen.
Max Mosley will Sexbilder aus dem Netz tilgen und verlangt von Google den Einsatz von Bilderkennungssoftware. Ein Gericht ist geneigt, ihm recht zu geben.
Tim Berners-Lee hat die Grundlagen des WWW gelegt. Er sieht das vom EuGH ausgesprochene „Recht auf Vergessen“ skeptisch und setzt sich für ein offenes Netz ein.
Knapp 150.000 Anträge erhielt Google bisher zum Löschen von Suchergebnissen. Zu schnell und zu häufig kommt der Konzern den Userwünschen nach, kritisieren Experten.