Macht es einen Unterschied für die Einstellungen gegenüber Migrant:innen, mit welchen Begriffen sie bezeichnet werden? Eine Studie hat das untersucht.
Julian Reichelt ist juristisch gegen „Reschke-Fernsehen“ vorgegangen. Doch damit hat der Wettstreit um Deutungshoheit erst begonnen.
Krieg, Gemeinsinn und Vernunft: Wie PolitikerInnen über die Virusbekämpfung sprechen, spiegelt die kulturellen Gegensätze in Europa wider.
Politiker wie Friedrich Merz framen sich als „Sachpolitiker“ – im Gegensatz zu Ideologen. Das ist Unsinn, wird medial aber trotzdem reproduziert.
An der türkisch-griechischen Grenze spielen sich dramatische Szenen ab. Medien benutzen Frontex-Vokabular um darüber zu berichten.
Alle schreiben von Merkels Klimapaket, obwohl deutsche Politik mehr als die Kanzlerin ist. Diese rhetorische Figur heißt Pars pro Toto und nutzt den Rechten.
Medien sprechen von einem „Militäreinsatz“ oder einer „Militäroffensive“ der Türkei in Syrien. Das sind jedoch die falschen Begriffe.
Das Adjektiv „radikal“ hat in Deutschland einen negativen Beiklang, den Konservative für sich zu nutzen wissen. Der Spieß aber lässt sich umdrehen.
Die neurechte Bewegung verschleiert mit pseudointellektuellen Formulierungen ihre wahren Ziele. „Ausländer raus“ heißt heute „Remigration“.
Ein Unwort ging um bei der Europawahl: „Schicksalswahl“. Das ist nicht nur unlogisch, sondern auch auf eine gefährliche Weise bequem.
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit einem Rechtsstreit um Links und Vorschaubilder. Entscheiden muss nun der Europäische Gerichtshof.
Es ist das uralte Problem von Philosophen, Dichtern, Kindern und Menschen, die gezielt tätig werden wollen: Was soll ich machen? Und wo beginnen?
Die ARD braucht kein öffentlich-rechtliches Neusprech. Wenn sie ihre Kritiker von der eigenen Moral überzeugen möchte, dann am besten mit Inhalten.
Die ARD hat für ihr Framing-Manual sehr viel Kritik geerntet. Nun hat sich Elisabeth Wehling, die Verfasserin des Handbuchs, zu Wort gemeldet.
Bilden Talkshows wie „Maischberger“ und „hart aber fair“ einfach nur Debatten ab? Oder helfen sie, den Diskurs nach rechts zu schieben?
Zum Glück entscheidet der EuGH über die Zulässigkeit des Framings. Die Ansicht des Bundesgerichtshofes ignoriert die Realität im Netz.
Dürfen Youtube-Videos ohne Erlaubnis der Urheber in Webseiten eingebunden werden? Das BGH sagt nein. Entscheiden muss der Europäische Gerichtshof.
Das Einbinden von Videos kann im Netz unter Umständen Urheberrechte verletzen, meint der Bundesgerichtshof. Eine Entscheidung wird für Mitte Mai erwartet.