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meine Kommentare
Matthias Vernim
[Re]: Es ist trotzdem eine Bundesbehörde, keine bayrische. Darum ging es mir.
zum BeitragMatthias Vernim
[Re]: Das Betreuungsgeld hatte eine klare Zweckgebundenheit. Der Zweck steckt sogar im Titel.
zum BeitragMatthias Vernim
Im Artikel ist mehrmals von einer bayrischen Bundesagentur für Arbeit die Rede. Das impliziert, dass sich hier eine Behörde des Freistaats mit dem Bundesministerium streitet. Das ist aber doch nicht der Fall.
zum BeitragAußerdem vermisse ich einen Hinweis auf die rechtlichen Grundlagen, also die Stellen im SGB II, um deren Interpretation gestritten wird.
So lässt mich der Artikel leider recht uninformiert zurück...