Drohnenangriff im Jemen: Tötung war „rechtens“
Im Jahr 2011 wurde bei einem Drohnenangriff im Jemen ein US-Staatsbürger ohne Gerichtsverfahren gezielt getötet. Zu Recht, meint das Justizministerium.
NEW York dpa | Die USA haben ein bislang geheimes Dokument veröffentlicht, das den tödlichen Drohnenangriff auf einen amerikanischen Terrorverdächtigen im Ausland rechtfertigt. Laut der am Montag veröffentlichten Begründung des US-Justizministeriums verstieß der Angriff gegen den Prediger Anwar al-Awlaki im Jemen im Jahr 2011 nicht gegen die US-Verfassung. Diese garantiert jedem US-Bürger, der einer Straftat beschuldigt wird, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.
Die Tötung eigener Bürger sei dann gerechtfertigt, wenn sie eine unmittelbare Bedrohung für die USA darstellten und sie nicht zu fassen seien, hieß es in dem 41 Seiten langen Dokument. Al-Awlaki wurden Verbindungen zum Terrornetzwerk Al-Qaida nachgesagt. Durch US-Drohnen kamen mindestens drei weitere Amerikaner ums Leben.
Die US-Regierung unter Präsident Barack Obama hatte jahrelang versucht, das Papier unter Verschluss zu halten. Es wurde nun nach einer Klage der Bürgerrechtsorganisation ACLU und der New York Times öffentlich gemacht.
Die ACLU lobte die Entscheidung als überfälligen aber entscheidenden Schritt zur Transparenz im umstrittenen US-Drohnenprogramm. „Nur wenige Fragen sind wichtiger als die, wann die Regierung das Recht hat, die eigenen Bürger zu töten“, sagte ACLU-Anwalt Jameel Jaffer. Wichtige Teile des Dokuments sind allerdings entfernt.
Leser*innenkommentare
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Joachim Petrick
Sind die USA, ist US Präsident Barack Obama zu ohnmächtig oder gar zu feige, die "Gefahrenlage", ob dieser inkriminierte Drohneneinsatz rechtens war, vor dem Internartionalen Strafgerichtshof in Den Haag klären zu lassen?, wenn nicht, müssten die USA, wie bereits viele andere Staaten, außer solchen kriegführenden wie Israel, Syrien, Irak, Pakistan, Afghanistan den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag als Gerichtsort anerkennen..
Die rotgrüne Bundesregierung hat zwar 2002 den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag grundsätzlich anerkannt, alledings mit der Einschränkung verseheen, dass Bunswehreinsätze im Ausland nicht darunter fallen, weil Bundeswehrsoldaten wie US- GJs in Einsatzgebieten im Ausland unter Immunität gestellt sind und bleiben sollen.
https://www.freitag.de/autoren/joachim-petrick
jens Nehrkorn
„Nur wenige Fragen sind wichtiger als die, wann die Regierung das Recht hat, die eigenen Bürger zu töten“
In den meisten Staaten gibt es dafür Gerichte die in einem Verfahren klären ob Schuldig oder nicht, gerade eben bei der Todesstrafe, Die zudem in vielen Ländern zu Recht abgeschaft ist.
Nur wenige Diktaturen setzen sich über dieses algemeingültige Recht.
Wie kann da Jemand Froh sein......
antares56
Ich frage mich, wie man ein Rechtsstaat sein will, wenn gleichzeitig ein Präsident der USA ein Todesurteil gegen eigene Staatsbürger ohne Wahrung eines rechtstaatlichen Verfahrens verhängen und ausführen lassen kann? Und das ganze dann ausserhalb der USA unter Missachtung jeglicher internationalen Abmachungen und gegen alle UN-Richtlinien!
Dhimitry
Ein weiterer Schritt der USA weg von einem Rechtsstaat...