Freiheit für Eva Haule möglich

FRANKFURT/MAIN ap ■ Das Oberlandesgericht Frankfurt bereitet derzeit die Prüfung einer Aussetzung der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe für die 52-jährige Eva Haule vor, so Gerichtssprecher Wolfgang Weber gestern. Das dazu beauftragte Gutachten, das klären soll, ob von Haule noch eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht, wird Weber zufolge im Juni oder Juli erwartet. Haule wird am 1. August 2007 insgesamt 21 Jahre im Gefängnis gesessen haben. Diesen Zeitraum hatte das OLG am 13. April 2006 als Mindesthaftdauer wegen der besonderen Schwere der Schuld Haules festgelegt. Zugleich hatte das Gericht damals eine Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt.