Im Namen des Volkes: Prügeln erlaubt

Eine Frankfurter Richterin verweigerte einer Deutschen marokkanischer Herkunft die beschleunigte Scheidung von ihrem gewalttätigen Gatten – mit einer religiösen Begründung: Der Koran erlaube es dem Mann, seine ungehorsame Ehefrau zu schlagen. Jetzt wurde die Richterin von dem Fall abgezogen SEITE 3

Koran Sure 4, Vers 34 (Auszug): Wenn ihr fürchtet, dass irgendwelche Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!