Um den Fachkräftemangel zu beheben, ist der Politik und Wirtschaft mittlerweile jedes, aber auch jedes Mittel recht.
Viele psychisch kranke Menschen sind mit ambulanter Hilfe besser dran als mit einer Einweisung in die Psychiatrie. Doch der Reformprozess stockt.
Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.
Die Frage, wie Entmenschlichungen in Psychiatrien, Heimen und geschlossenen Einrichtungen verhindert werden können, bleibt aktuell.
Bisher ist eine Zwangsbehandlung nur möglich, wenn jemand zwangsweise stationär untergebracht ist. Der Bundestag will das nun ändern.
Psychisch Kranke, die nicht mehr laufen können, dürfen künftig zwangsbehandelt werden. Doch das Urteil der Karlsruher Richter überzeugt nicht.
Nach der Reform des Betreuungsrechts finden wieder Zwangsbehandlungen von psychisch Kranken statt. Die Grünen finden sie zu stations- und medikamentenlastig.
Seit Jahrzehnten werden Patienten in geschlossenen Psychiatrien auch gegen ihren Willen behandelt. Jetzt schafft ein Gesetz die rechtliche Grundlage dafür.
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker gebilligt. Es soll den Trend zu Neuroleptika nicht verstärken.
Das neue Gesetz zur Zwangsbehandlung soll Patienten und Ärzte besser absichern. Maßnahmen sollen jedoch nur in Ausnahmefällen angewandt werden.
Wann dürfen Ärzte gegen den Willen der Patienten Pillen geben? Grüne und Linke wollen den Gesetzentwurf zu Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie nachbessern.
Der Psychiater Bruno Steinacher begrüßt das Verbot von Zwangsmedikationen. Auch wenn nun einigen Patienten nicht geholfen werden kann.
Eine UN-Konvention und Gerichtsurteile haben die Rechte psychisch Kranker gestärkt. Ärzte sind verunsichert, was sie jetzt noch dürfen.