Urteilsbegründung im Breivik-Prozess: Zurechnungsfähig und ohne Reue
In seiner Urteilbegründung zeigt sich das Gericht in Oslo von der Schuldfähigkeit des Täters überzeugt. Für eine Schizophrenie gibt es keine Anzeichen.
OSLO afp/dapd | Das Gericht in Oslo hat seine Einschätzung zur Schuldfähigkeit des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik begründet. Seine eigene Wahrnehmung, ein Kommandeur in einem Bürgerkrieg zu sein, sei im Kontext einer „fanatischen, rechtsextremistischen Weltsicht“ zu verstehen und nicht als Zeichen für einen kranken Geist, erklärten die Richter.
Auch die kontrollierte Art Breiviks bei der Planung seiner Anschläge passe schlecht mit der Diagnose einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie zusammen. Breivik zeige keine Reue und würde das Gleiche noch einmal tun, sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen.
Wäre Breivik für geisteskrank und damit für unzurechnungsfähig erklärt worden, hätte er in eine Psychiatrie eingewiesen werden müssen. Das Gericht stufte ihn jedoch als zurechnungsfähig ein.
Die Verkündung des Urteils gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik dauerte am Freitag nur wenige Minuten. Für die Begründung ihrer Entscheidung nahmen sich die Richter hingegen fast den ganzen Tag Zeit. Richterin Arntzen und ihr Kollege Arne Lyng wechselten sich bei der Verlesung des 90 Seiten langen Dokuments ab.
Breivik muss für die Anschläge von Oslo und Utöya, bei denen am 22. Juli 2011 insgesamt 77 Menschen getötet wurden, nun 21 Jahre in Haft. Das Gericht ordnete am Freitag zudem eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Die Frage nach der Einschätzung des Geisteszustands von Breivik hatte im Zentrum des aufsehenerregenden Prozesses gestanden. Dazu hatte es zwei gegensätzliche Gutachten gegeben.
Leser*innenkommentare
AntonErdnusscreme
Gast
@TheOrbitter
Man mag dazu stehen wie man will, aber meines Wissens nach sind 21 Jahre Haft in Norwegen das absolute Maximum. Das bedeutet, der Mann hat die höchstmögliche Strafe abgefasst.
Rudi Schiff
Gast
Und Oesterreich?:
Am Fr. 19.5.2006 wurde von Radio Antenne Salzburg in den 19-Uhr-
nachrichten ein hoher BZOe-funktionaer (ich glaube, es war der
burgenlaendische
Spitzenkandidat) gefragt, wer BZOe-obmann wird. Antwort: das wird zum
gegebenen Zeitpunkt bekanntgegeben und: "Kommt Zeit, kommt Rat, kommt
ATTENTAT".
berechenbar ?
Gast
In spätestens 21 Jahren wird man abschätzen müssen
wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das Breivik rückfällig wird.
Da dieser sich schon im Prozess als recht anpassungsfähig erwies könnte es auch passieren das er sich ein paar Jahre vor dem Termin in einen Vorzeigehäftling verwandelt.
Eine Sicherungsverwahrung wird man dann begründen müssen.
Breivik hatte sich nach eigenen Angaben zwei Jahre lang auf den Anschlag vorbereitet,
er hatte sein System um seine Hemmschwelle zu senken
oder zum umgehen.
Die Musik die er hörte und die ihn vor Gericht zu Tränen rührte wird dabei eine Rolle gespielt haben.
Hat Breivik Kontrolle darüber, wenn ja wie viel,
oder ist er nun seiner Konditionierung ausgeliefert,
die ihn zu den Klängen bestimmter Musik auf die Bühne seiner finalen Eurovision hebt ?
Damit wird man sich auseinandersetzen müssen wenn man seine Gefährlichkeit einschätzen will.
Wolfgang Banse
Gast
Urteil ist gerechtfertigt
Das gesprochene Urteil ist gerechtfertigt,angesichts der Tat.
Die Strafe kann noch so hoch ausfallen,davon werden die Getöteten nicht wieder lebendig.
Zeitlebens wird der Schmerz,das Leid die Trauer bei den Angehörigen in den Herzen und im Kopf vorhanden sein.
Jemand
Gast
Schade, ich hätte ihm die Klappse gegönnt, denn das war was er fürchtete.
TheOrbitter
Gast
Ganz klar, angesichts der Tatsache, daß eine Todesstrafe nicht möglich war, gehört der Täter lebenslang weggesperrt. Dafür sorgt die Sicherheitsverwahrung, die aber ja nur dazu da ist, die Allgemeinheit vor Folgetaten zu schützen. Die verhandelte Straftat ist zu diesem Zeitpunkt abgegolten. Nach lächerlichen 21 Jahren für 77-fachen Mord. Mit anderen Worten Anders Breivik wird für jeden seiner Morde 13 Wochen Haft verbüßen. Dreieinviertel Monate pro Mord. Das dürfte das mildeste Urteil der jüngeren Justizgeschichte sein und es ist damit der Straftat vollkommen unangemessen. Und ich sehe auch nicht, wie dies den hinterbliebenen der Opfern Genugtuung verschaffen könnte.