Urteil im IS-Prozess Düsseldorf: Viereinhalb Jahre Haft für Nils D.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Nils D. wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS verurteilt. Er war 2013/14 Mitglied einer IS-Sondereinheit in Syrien.
DINSLAKEN epd | Der deutsche Islamist Nils D. ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat unter der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza sprach am Freitag den aus dem niederrheinischen Dinslaken stammenden Mann für schuldig, von Oktober 2013 bis zum November 2014 Mitglied einer Spezialeinheit des IS in Syrien gewesen zu sein. (AZ: OLG Düsseldorf, III – 6 StS 5/15)
Als „Abu Ibrahim“ soll er Deserteure aufgespürt und festgenommen haben. Bei Folterungen und Hinrichtungen war er laut Gericht zumindest anwesend. Der 25-Jährige hatte im Prozess eine Beteiligung von Hinrichtungen bestritten.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten beantragt. Die Verteidigung forderte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und die Verbüßung der Reststrafe im offenen Vollzug. Die Höchststrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung beträgt zehn Jahre Haft.
Der wegen Drogenhandel, Einbrüchen und Diebstahl vorbestrafte Nils D. hatte in dem am 20. Januar gestarteten, mehrwöchigen Verfahren ausführlich über Strukturen der Terrorgruppe ausgesagt. Er war seit 2013 Mitglied der Dinslakener Dschihadistengruppe „Lohberger Brigade“, die zeitweise 25 Personen umfasst hatte. Mindestens elf Mitglieder dieser Gruppe – darunter Nils D. – sollen Mitglieder der IS geworden sein, mehrere von ihnen sollen bei Kämpfen in Syrien getötet worden sein.
Nach seiner Rückkehr aus Syrien wurde Nils D. am 10. Januar 2015 in Dinslaken festgenommen. Im September hatte der Generalbundesanwalt Anklage gegen ihn erhoben, im Dezember ließ der sechste Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
Die Verteidiger des 25-Jährigen hatten in ihrem Plädoyer erklärt, ihr Mandant habe sich glaubhaft von den Zielen des IS-Terrors distanziert. Die Vorsitzende Richterin meldete allerdings während der Hauptverhandlung im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts Zweifel an.
Leser*innenkommentare
Jens Frisch
"Als „Abu Ibrahim“ soll er Deserteure aufgespürt und festgenommen haben. Bei Folterungen und Hinrichtungen war er laut Gericht zumindest anwesend. Der 25-Jährige hatte im Prozess eine Beteiligung von Hinrichtungen bestritten."
Er hat beim Foltern geholfen und kommt nach 4 ¹/2 Jahren wieder raus?! Krass! Keine anschließende Sicherungsverwahrung? Keine Rückfallgefahr?
DR. ALFRED SCHWEINSTEIN
Man findet raus, was jemand in Syrien gemacht hat, aber man findet nicht raus, wer in Sachsen das Asylheim vor seiner Haustür anzündet.
30226 (Profil gelöscht)
Gast
Houllebeq hats gesagt: der durch Frauenemanzipation, Liberalismus und Kulturwandel deklassierte und entprivilegierte "weiße" Mann hat durch den Islam nichts zu verlieren und alles (wieder) zu gewinnen.