Der Stadtstaat will die Glücksspielsucht bekämpfen - sieht sich aber auf die Spenden der Spielbank angewiesen und versucht verzweifelt, diese am Leben zu erhalten.von Jean-Philipp Baeck

Rollt die Kugel, rollt auch der Rubel: Roulette im Spielkasino. Bild: dpa
BREMEN taz |Seit dem ersten Januar 2013 wettet das Land Bremen auf steigende Gewinne im Casino Bremen. Um dessen Insolvenz abzuwenden, hat die Bürgerschaft die Steuern für die öffentliche Spielbank auf 40 Prozent gesenkt. Einst betrugen die Abgaben 80 Prozent, nun können sie bei fehlenden Einnahmen sogar noch weiter – auf bis zu elf Prozent – fallen. Der Spielbank entgegenzukommen, lohnt sich: Als Gewinn für ihren geölten Betrieb lockt die weitere Finanzierung sozialer Projekte.
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„Gewinne, Gewinne, Gewinne“ lautet die Argumentation quer durch alle Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft, warum der Spielbank geholfen werden müsse, sie keinesfalls Pleite gehen dürfe. Denn weniger Geld ist mehr als keines. Immerhin wird von der Spielbankabgabe die „Stiftung Wohnliche Stadt“ komplett finanziert. Spielplätze, Kunst, Radwege, Grünflächen – das „Sozialkonzept“ ist Bestandteil der Konzession.
Diese Förderung wird es aber in Zukunft nur geben, wenn die Spielbank mehr Besucher anlockt als bisher. Bei den heutigen Zahlen würde von den Abgaben der Spielbank für die soziale Stiftung nicht viel übrig bleiben. Denn auch die Spielbankaufsicht wird von den Abgaben beglichen: MitarbeiterInnen des Finanzressorts, die bis nachts um drei im Mehrschichtbetrieb in der Casino-Halle aufpassen.
Deren Personalkosten betragen im Jahr 1,2 Millionen Euro und sind fix. Laut einer Spielgewinn-Prognose des Finanzressorts werden sie 2013 doppelt so hoch sein wie der Anteil, mit dem die „Stiftung Wohnliche Stadt“ mildtätig werden kann. 2012 konnte sie mit 544.000 Euro rechnen. Bis 2022 die Spielbank-Konzession ausläuft, hofft die Stadt auf durchschnittlich eine Million Euro pro Jahr für soziale Projekte – fast so viel, wie für die Spielbankaufsicht.
Finanziert wird das durch die Verluste der Spieler, könnte man argumentieren – und dem wieder entgegenhalten, dass Spielerschutz und Spielsucht-Prävention in einer öffentlichen Spielbank an erster Stelle stehen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 ist nur so das staatliche Glücksspielmonopol zu rechtfertigen.
Wie schlimm die Gefahren sind, weiß Gerhard Meyer, Psychologe und Leiter der Bremer Fachstelle für Glücksspielsucht. Die Zahl derer, die wegen Glücksspielsucht therapeutische Hilfe suchen, habe sich zwischen 2005 und 2011 verdreifacht. Die Krankheit führe zu psychischen und finanziellen Problemen und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Meyer nennt gar „Beschaffungskriminalität“ als Begleiterscheinung. „Ein süchtiger Spieler kann seine exzessive Spielsucht auf Dauer nicht legal finanzieren“, sagt er.
Größtes Problem dabei sind die Automaten-Spielhallen. „Menschen, die in den Suchtberatungsstellen Hilfe suchen, kommen zu drei Vierteln aus Spielhallen“, sagt Meyer. Und die Spielhallen verdienen gut an den Kranken. Deutschlandweit betrug der Brutto-Spielertrag 2011 über 4,42 Milliarden Euro. 56 Prozent dieser Einnahmen kommen laut Meyer von Spielsüchtigen.
2011 führte Bremen deshalb als zweites Bundesland nach Berlin ein eigenes Landes-Spielhallen-Gesetz ein. Es soll unter anderem verhindern, dass Automaten-Spielhallen näher als 250 Meter nebeneinander eingerichtet werden können. Zudem erhöhte die Bürgerschaft 2011 auch die Vergnügungssteuer von zehn auf 20 Prozent – und streicht seitdem einen höheren Anteil an den Gewinnen aus Spielautomaten ein.
Wie bei der Spielbank lohnt sich diese Art der Suchtprävention für Bremen: 2010 spülte die Steuer 5,7 Millionen Euro in Bremens Kasse, 2011 waren es zehn Millionen. „Es ist nicht einzusehen, warum der Staat möglichst attraktive Bedingungen für den Betrieb von Spielautomaten schaffen sollte“, erklärte die grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert damals zur Steuererhöhung.
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