Die Räumung des Protestcamps ist ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied zugunsten der Aktivist:innen. Wie geht es jetzt weiter?
In ihrem Camp gegen die Verlängerung der A33 erleben die Aktivist*innen Polizei-Schikane. Dabei ist das Camp als zulässige Versammlung eingestuft.
Bis zum 10. September haben Demonstrant:innen in Westerland Zeit, das Protestcamp zu räumen. Einige möchten auch danach auf der Insel bleiben.
Das Protestcamp der Punks auf Sylt soll nicht weiter genehmigt werden. Anwohner hatten sich über Lärm und In-die-Büsche-Kacken beschwert.
Die Hamburger Polizei hat ein Protestcamp von Klimaaktivist*innen faktisch untersagt. Dabei sind diese von der Versammlungsfreiheit geschützt.
Die Proteste verliefen weitgehend friedlich. Am Ende gab es Tumulte und Festnahmen. Die geringe Teilnehmerzahl führen die Veranstalter auf die Verunsicherung durch den Krieg zurück.
In Westerstede harren Gegner:innen der Autobahn 20 auch im Winter auf einer nassen Wiese aus. Sie wollen die Zerstörung von Mooren verhindern.
Aus einzelnen Protesten gegen die Liberalisierung des indischen Agrarmarktes ist eine Bewegung geworden – getragen von vielen Frauen.
Die Hungerstreikenden in Berlin setzen den Kanzlerkandidat*innen ein Ultimatum bis Donnerstag: Ein Gespräch – oder der Hungerstreik werde verschärft.
Nicht nur der Hambi, auch der Treburer Wald ist besetzt. Seit Januar demonstrieren Umweltaktivisten dort gegen ein 3. Terminal am Frankfurter Flughafen.
Tausende AktivistInnen reisen zu „Ende Gelände“ im rheinischen Braunkohlerevier an – trotz Polizeikontrollen.
Während des Klimagipfels in Bonn wird gegen Kohle demonstriert. Doch ein Protestcamp gibt es höchstwahrscheinlich nicht.
Die Stadt Hamburg geht weiter gegen Protestcamps vor. Dafür öffnen andere ihre Tore. Und die Polizei räumt die Straße mit Wasserwerfern.
In der Nacht zu Dienstag bleibt es in den beiden Camps der Stadt ruhig, offiziell ist das Übernachten hier aber nach wie vor verboten. Demonstranten haben Ultimatum gestellt.
Nickerchen verboten: Elf Übernachtungszelte waren der Polizei genug. Sie räumte gleich in der ersten Nacht ein Protestcamp.
Bei den Camps geht es ans Eingemachte: Entweder die Polizei versucht sie zu verhindern oder es gibt absurde Auflagen.
Die Camps gab es schon früher und eigentlich ist die Rechtslage klar: Die Demonstranten können Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt selbst bestimmen.
Ein Verwaltungsgericht hat gegen das allgemeine Demonstrationsverbot entschieden: Die Gipfelgegner dürfen im Stadtpark zelten.
Die Stadt Hannover fordert für die polizeiliche Räumung eines sudanesischen Protestcamps 10.000 Euro vom Versammlungsleiter. Der wehrt sich jetzt.