Klage von DUH und Nabu abgeschmettert: LNG wichtig für die Gasversorgung

Überflüssig und umweltschädlich oder wichtig für die Versorgung? Die Pipeline zum Rügener LNG-Terminal ist rechtens, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.

Schiff mit großen LNG-Lettern auf der Seitenwand

Schon im Probebetrieb: LNG-Schiff im Hafen von Mukran Foto: dpa

LEIPZIG/MUKRAN dpa/taz Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen.

Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.

Gasmangellage gilt weiterhin

Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen. „Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.“

Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hatte es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt. DUH und Nabu kritisierten das Urteil am Donnerstag scharf: Man prüfe nun weitere rechtliche Schritte.

Die DUH kündigte an, „jetzt gegen die Genehmigung des gesamten unnötigen Terminals im Hafen von Mukran vorzugehen.“ Durch das LNG-Terminal würden „wertvolle Riffe unwiederbringlich zerstört und Laichgebiete des Herings und Vogelrastgebiete erheblich gestört“, außerdem seien bislang „die langfristigen Auswirkungen des Vorhabens unberücksichtigt“ geblieben.

Auch die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet.

Seit Anfang März Probebetrieb

Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff „Energos Power“, das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat.

Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.

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