Insolventer Windparkfinanzierer: Bafin kannte Prokons Probleme

Die Finanzaufsicht kannte die problematische Lage bei Prokon. Aber die Bafin-Aufseher hatten nach eigenen Angaben keine Handhabe gegen das Unternehmen.

Insolvenz trotz schicken Logos. Bild: dpa

BONN afp/taz | Die deutsche Finanzaufsicht Bafin war seit Jahren darüber informiert, dass der inzwischen insolvent gemeldete Windparkfinanzierer Prokon Altanleger mit dem Geld neuer Anleger auszahlte. Ein Sprecher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigte einen Bericht des Handelsblatts, wonach die Behörde schon 2009 von dieser Vorgehensweise wusste.

Nach Auffassung der Bafin sei das Geschäftsgebaren von Prokon aber durch die Beschreibung im Genussrechte-Prospekt der Firma gedeckt gewesen. Anleger- und Verbraucherschützer fordern eine bessere Regulierung des grauen Kapitalmarktes, auf dem die Anlagen verkauft wurden.

Die Bafin hatte Prokon 2009 zu einer Änderung der Rechtsform gezwungen. Damals finanzierte Prokon seine Windparks mit dem Verkauf von Fonds-Anteilen an einer Kommanditgesellschaft, was die Bafin als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft bezeichnete. Prokon musste die Fonds abwickeln. Zur Auszahlung fehlte aber das Geld. Deshalb teilte das Unternehmen der Bafin beispielsweise mit, dass das Eigenkapital des Fonds Energy III „negativ“ und die Windparks verpfändet seien.

Später organisierte Prokon die Ausgabe von Genussrechten, die dem sogenannten grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind. So musste die Bafin den Prospekt für die Genussrechte zwar prüfen, aber nur auf Vollständigkeit, nicht nach Richtigkeit – denn dazu hat sie keinen Auftrag.

Dass Prokon die Auszahlung der Altanleger finanziert habe, indem neue Anleger akquiriert wurden, wusste die Behörde. Sie sah das jedoch durch den Prospekt abgedeckt.

Spielwiese grauer Markt

Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, wirft der Bafin vor, nicht genügend neue Regeln für Anlagen auf dem grauen Markt eingefordert zu haben. Auch sein SPD-Kollege Lothar Binding hat erklärt: „Der Fall Prokon zeigt, dass die Einwände gegen eine strengere Regulierung der Finanzmärkte unberechtigt sind.“

Beide liegen auf einer Linie mit der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz, die die „Bändigung des grauen Markts“ für überfällig hält. Allerdings gibt es auch Stimmen wie die des ehemaligen Geschäftsführers der Bewegungsstiftung, Jörg Rohwedder, der lieber vom „bunten Kapitalmarkt“ spricht und davor warnt, von Regulierungen zu viel Sicherheit zu erwarten. Die Anleger müssten sich selbst in die Lage versetzen, „eine informierte Entscheidung über das Risiko einer Anlage“ zu treffen.

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