Inklusion in Grundschulen: Kampf um den Förderbedarf

Weil für den Start der Inklusion in Niedersachsen Sonderpädagogen fehlen, werde schon jetzt seltener ein Förderbedarf attestiert, befürchten die Landtagsgrünen

Noch nicht verbindlich gestartet, trotzdem gibts schon Probleme: Inklusion in Niedersachsen. Bild: dpa

HANNOVER taz | Seit Beginn des aktuellen Schuljahrs haben erste Grundschulen in Niedersachsen freiwillig inklusiven Unterricht eingeführt. Ab dem Schuljahr 2013 / 14 startet der gemeinsame Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder landesweit in ersten und fünften Klassen. Probleme sieht die Grünen-Bildungspolitikerin Ina Korter schon jetzt: Immer häufiger würde Kindern erst gar kein sonderpädagogischer Förderbedarf mehr attestiert.

Zuständig für die Feststellung eines solchen Förderbedarfs ist die Landesschulbehörde. Sie hat bei ihrer Entscheidung auch den Bericht der so genannten Förderkommission zu berücksichtigen, in der Schulleitung, Lehrer und Erziehungsberechtigte des betroffenen Kindes vertreten sind. So sieht es die aktuell gültige Verordnung des Kultusministeriums vor.

Laut Korter häufen sich aber die Fälle, in denen die Behörde entgegen der Empfehlung der Förderkommission entscheide. So werde etwa Kindern mit Autismus sonderpädagogische Förderung mit dem Argument versagt, die Zensuren seien gut, eine Versetzung nicht gefährdet. Korters Befürchtung: Bei der Feststellung des Förderbedarfs werde schon jetzt einer neuen Ministeriumsverordnung vorweggegriffen, die derzeit noch als Entwurf kursiert und offiziell ab Februar gelten soll.

Demnach soll eine solche Feststellung überhaupt erst eingeleitet werden, wenn „alle anderen schulischen Fördermaßnahmen ausgeschöpft wurden“. Und auch Ressourcen für gesonderte Unterstützung soll die Schulbehörde künftig erst dann zuteilen. Die Konsequenz in der Praxis, warnt Korter: „Kinder müssen erst Scheitern und Sitzenbleiben erleben, bevor ihnen Unterstützungsbedarf attestiert wird.“

Verbindlich startet die inklusive Schule in Niedersachsen ab 2013/14. Freiwillig konnten Grundschulen schon ab dem laufenden Schuljahr starten, landesweit haben das 32 Schulen gemacht.

Niedersachsen stärkt vor allen den Elternwillen: Förderschulen, außer denen für den Bereich Sprache und Lernen bleiben bestehen. Eltern entscheiden, ob ein behindertes Kind auf eine Regel- oder Sonderschule geht.

Inklusive Regelschulen bekommen pro Kind mit Förderbedarf weniger Sonderpädagogen-Lehrerstunden zugewiesen als Förderschulen - die Inklusion werde so zum Sparmodell und drohe zu floppen, kritisieren die Grünen.

Konkrete Zahlen zur Entwicklung der Entscheidungen der Landesschulbehörde über Förderbedarfsfälle hat Korter schon Anfang des Monats in einer parlamentarischen Anfrage bei Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) angefordert. Die wird sie allerdings erst nach der Landtagswahl im Januar bekommen: Althusmanns Ministerium hat sich für die Antwort Fristverlängerung bis Februar erbeten. Auf taz-Nachfrage versichert man bei der Schulbehörde unterdessen, Fälle, in denen trotz entsprechender Empfehlung der Förderkommission kein Förderbedarf zugesprochen werde, seien „die absolute Ausnahme“.

Grünen-Politikerin Korter bezweifelt das angesichts der Beschwerden über „rigides Vorgehen“, die bei ihr eingehen. Ihre Vermutung ist vielmehr, dass sich schon jetzt abzeichne, dass für einen erfolgreichen Start der inklusiven Schule schlicht zu wenig Sonderpädagogen eingeplant seien – und das mit sinkenden Fallzahlen aufgefangen werden soll. „Die Inklusion“, sagt sie, „wird aber nicht klappen und akzeptiert werden, wenn nicht genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.“ Derlei Probleme wolle die Landesregierung „vor der Wahl aber offenbar nicht mehr benennen“.

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