Der Polizeieinsatz gegen S-21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten war heftig umstritten. Nun wurde der erste Beamte verurteilt - und zahlreiche Anzeigen warten noch.von Martin Kaul

Der erste Beamte, der bei dem umstrittenen Protest im Stuttgarter Schlossgarten dabei war, wurde nun verurteilt. Bild: reuters
BERLIN taz | "Körperverletzung im Amt" - so lautet das erste Urteil gegen einen der Polizeibeamten, die am 30. September letzten Jahres am umstrittenen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten beteiligt waren. Das bestätigte das Amtsgericht Stuttgart am Donnerstag auf Nachfrage gegenüber der taz.
Demnach wurde nun ein Strafbefehl gegen einen Beamten der Bereitschaftspolizei Göppingen rechtskräftig, wonach der Polizist eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 6.000 Euro, zahlen muss. Damit ist der erste Polizist rechtskräftig verurteilt, der am sogenannten schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten im Dienst war, als die Polizei dort mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen Gegner des umstrittenen Bauprojekts Stuttgart 21 vorgegangen war.
Der Polizeibeamte hatte einer am Boden sitzenden Frau grundlos Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums hatte die Bereitschaftspolizei Göppingen den eigenen Kollegen auf Grundlage einer Videoaufzeichnung angezeigt, auf der die Situation zu sehen war.
Der Beamte hatte daraufhin den gegen ihn gerichteten Strafbefehl des Stuttgarter Amtsgerichts widerspruchsfrei hingenommen. Ein Sprecher der Bereitschaftspolizeidirektion sagte der taz, die Behörde prüfe derzeit, ob gegen den Beamten disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet werden.
Nach Angaben der Stuttgarter Staatsanwaltschaft liegen derzeit noch 17 weitere Strafanzeigen gegen Polizeibeamte vor, die am "schwarzen Donnerstag" beim Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten gegen Demonstranten unrechtmäßig vorgegangen sein sollen.
An dem Tag war es dort zu harten Auseinandersetzungen zwischen meist friedlichen Demonstranten und der Polizei gekommen. Nachdem Gegner des Bauprojekts Stuttgart 21 mit Sitzblockaden gegen anstehende Baumfällarbeiten demonstrieren wollten, war die Polizei mit dem massiven Einsatz von Wasserwerfern und Pfefferspray gegen die Blockierer vorgegangen.
Dabei wurden zahlreiche Menschen zum Teil schwer verletzt, wie etwa der Rentner Dietrich Wagner, der durch einen Wasserwerferbeschuss ins Gesicht sein Augenlicht verlor.
Wagner und sechs weitere Betroffene haben daraufhin vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingelegt. Sie wollen die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen. Die Verhandlung wird nach Angaben des Verwaltungsgerichts für Ende des Jahres erwartet.
Anzeigen liegen nicht nur gegen Polizisten und das Land Baden-Württemberg vor: Allein die Auseinandersetzungen im Stuttgarter Schlosspark am 30. September bescherte auch den Reihen der Stuttgart-21-Gegner insgesamt 121 Strafanzeigen, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft der taz mitteilte.
Das harte Eingreifen der Polizei hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und im baden-württembergischen Landtag zur Gründung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses geführt.
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"Stuttgart 21" ist eines der teuersten Bahnprojekte aller Zeiten in Deutschland: Der Kopfbahnhof der Stadt soll durch einen unterirdischen Durchgangsbahnhof komplett ersetzt werden. Wo jetzt noch Schienen liegen, sollen künftig Wohn- und Gewerbebauten entstehen.
Der neue Bahnhof soll Ende 2017 fertig sein, der Probebetrieb 2019 aufgenommen werden. "Das neue Herz Europas" nennt die Bahn das Projekt im Netz. Ein breites Bündnis von Bürgern protestiert allerdings gegen den Umbau. Ihre Argumente: Der Tiefbahnhof sei betriebsschädlich, nicht bahnkundenfreundlich, umweltbelastend und viel zu teuer. Sie haben mit dem Projekt "Kopfbahnhof 21" ihre eigenen Pläne.
Trotzdem wurde der symbolische Baubeginn im Februar 2010 gefeiert, der Nordflügel des Kopfbahnhofs im September 2010 abgerissen. Ein Teil der Bauaufträge vergeben. Eine Schlichtung Ende 2010 schlug mögliche Verbesserungen unter der Bezeichnung "Stuttgart 21 Plus" vor. Das Protestbündnis hält jedoch an dem "Kopfbahnhof 21" fest.
Der Wechsel der Landesregierung in Baden-Württemberg sorgte für einen zeitweisen Baustopp. Im Koalitionsvertrag vereinbarten Grüne und SPD eine Volksabstimmung, in der die Bürger entscheiden, ob das Land die Co-Finanzierung von "Stuttgart 21" stoppen soll. Sie findet am 27. November 2011 statt.
Finanziert werden soll das Projekt von der Deutschen Bahn AG, dem Bund, dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart, dem Flughafen Stuttgart sowie dem Verband Region Stuttgart. Die Bauherren gehen offiziell davon aus, dass "Stuttgart 21" 4,1 Milliarden Euro kosten wird, halten sich aber eine "Risikoreserve" von 400 Millionen Euro zusätzlich offen. Unabhängige Bahnexperten haben allerdings wesentlich höhere Kosten errechnet.
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Leserkommentare
13.04.2011 20:51 | Hansen
@nasenbär ...
04.04.2011 21:34 | Nasenbaer
@ Hansen: Wo haste das denn her. Natürlich ist man bei 120 Tagessätzen vorbestraft, egal ob mit oder ohne mündliche Verhand ...
01.04.2011 20:26 | Hansen
Ich will ja nicht als Pedant erscheinen, aber bin ich hier der einzige, dem auffällt, dass ein Strafbefehl keine Verurteilu ...